Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht zur Teilnahme an einer betrieblichen Altersvorsorge- der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet zur Teilnahme. Eine Rückwirkung scheitert daran, dass eine rückwirkende Entgeltumwandlung nicht möglich ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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