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Betreuung des Kindes nach Tod bei beiden Eltern

24. August 2024 17:37 |
Preis: 65,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind zwei Eltern aus dem Ausland (ausserhalb der EU) und seit 2014 in München ohne Unterbrechung wohnhaft. Der Vater ist auch deutsche Staatsbürger seit 2021 (dopperstaatsburgerschaft). Wir haben ein Kind, am 15.06.2023 geboren.

Wir denken an den Fall, wenn wir beide nach einem Unfall sterben. Wie wird es nach dem deutschen Gesetz mit der Betreuung unseres Kindes weitergehen ? Können wir als Eltern so gestalten, dass die Betreuung nach einem eventuellen Tod beide Eltern an einen Familienmitglied im Herkunftsland übergeben wird bsw. Grosseltern, Onkel, etc ?

Unser Kind hat automatisch gleich nach dem Geburt beide Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Mohamed Ghassen Ncibi
+49 176 35 46 88 25

24. August 2024 | 19:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Sie können und sollten eine Empfehlung hinsichtlich der Betreuung Ihjres Kindes schriftlich verfassen.


Aber entscheiden wird allein das Familiengericht. Dabei wird zwar Ihr Wunsch (daher sollte er schriftlich verfasst werden) berücksichtigt, aber das Gericht wird immer unter Beachtung des Kindeswohles dann seine Entscheidung treffen.

Dabei wird neben Ihrem Wunsch auch das Alter des Kindes, die sozialen Gegebenheiten bei den gewünschten Betreuern, die Verbindung zu den von Ihnen genannten Personen und auch die Zukunftschancen eine Rolle spielen.

Auch dazu sollten Sie daher bei Ihrer Empfehlung Ausführungen machen, um dem Gericht die Entscheidung dann zu erleichtern.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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