Sehr geehrte Ratsuchende,
es gibt kein gesetzliches Recht der Eltern bei einem erwachsenen Kind, sofern das Kind nicht unter Betreuung steht und die Eltern Betreuer sind.
Bei einer Vollmacht kommt es auf den genauen Wortlaut an, zumal erst dann auch die Zulässigkeit einer solchen Vollmacht geprüft werden könnte - nicht selten sind solche Vollmachten nämlich unwirksam.
Im Rahmen einer wirksamen Vollmacht darf ansonsten der bevollmächtigter Lebenspartner handeln - die Eltern hätten kein Mitspracherecht.
Aber bitte lassen Sie eine Vollmacht unbedingt überprüfen, damit es eben später keine bösen Uberraschungen gibt; selbstverständlich könnte diese Prüfung auch über unser Büro erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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21.08.2013
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11:43
Antwort
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