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Besucher Visum nach Deutschland aus der Ukraine

| 15. August 2016 10:16 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe eine Freundin in der Ukraine kennengelernt.
Ende September besuche ich Sie wieder in der Ukraine
und möchte Sie im November zu mir einladen.
Dafür ist ein Besucher Visum erforderlich.
Sollte dies abgelehnt werden, würde dies unsere geplante Heirat im nächsten Sommer gefährden.?
Ich habe die Möglichkeit sowie in der Ukraine als auch in Deutschland zu heiraten
Oder einfach hoffen das die EU visafrei für die Bevölkerung aus der Ukraine wird?
Mit freundlichen Grüssen

15. August 2016 | 10:43

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Sollte dies abgelehnt werden, würde dies unsere geplante Heirat im nächsten Sommer gefährden?
Grundsätzlich nein. Der Deutschen Botschaft ist ein Ermessen in solchen Sachen eingeräumt. Wenn Sie und Ihre Freundin nächstes Jahr in Deutschland heiraten wollen, empfielt es sich dann ein Heiratsvisum zu eröffnen. Diese hat den Vorteil das der Aufenthaltstitel zwecks Ehegattennachzug dann im Inland beantragt werden kann und Ihre Ehefrau nicht ausreisen muss. Zum Einen müssen Sie dann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verpflichtungserklärung abgeben, zum Anderen muss Ihre Frau einfache Kenntnise der deutschen Sprache nachweisen müssen (A1 bei Goethe Institut). Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind dürfte es keine weiteren Probleme geben.

2. Ich habe die Möglichkeit sowie in der Ukraine als auch in Deutschland zu heiraten.
Oder einfach hoffen das die EU visafrei für die Bevölkerung aus der Ukraine wird?
Die Möglichkeit in der Ukraine zu heiraten können Sie nutzen wenn Ihnen, aus welchen Gründen auch immer, das Heiratsvisum verwehrt bleibt.

Auf die Visafreiheit der Ukraine würde ich an Ihrer Stelle nicht hoffen. Zur Zeit zeichnet sich auch keine entsprechende Intention ab.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

Bewertung des Fragestellers 17. August 2016 | 21:06

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