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Besteuerung einer Rückerstattung

9. September 2007 13:34 |
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Steuerrecht


Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Meine Tochter schloss 2004 einen Ausbildungs- und Studienvertrag mit einer Firma ab. Ziel Diplom-Betriebswirtin. Es handelt sich um ein duales Studium ( Betrieb und Berufsakademie ).Der Betrieb zahlt monatlich 350,-- Euro Schulgeld an die BA. Es wurde in einem Zusatzvertrag zwischen dem Betrieb und meiner Tochter vereinbart, dass das Schulgeld von ihrer Ausbildungsvergütung
abgezogen wird. Weiter wurde in diesem Zusatzvertrag vereinbart, dass das Schulgeld zur Hälfte zurückerstattet wird, wenn sie die Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser abschließt.
Nun hat meine Tochter die Ausbildung zur Dipl.-Betriebswirtin mit der Note 1,7 beendet und die Rückerstattung der Hälfte des Schulgeldes steht an. Nun das Problem:
Es handelt sich um eine Summe von 6200,-- Euro. Der Betrieb hat folgende Berechnung angestellt; Erfolgsprämie = 6200,-- Euro, hat davon Steuern und Sozialabgaben berechnet, sodass am Ende nur noch ca. 4500,-- Euro verbleiben.
Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um eine Erfolgsprämie, sondern um eine Rückerstattung des ihr von ihrem Nettolohn über 3 Jahre einbehaltenen Schulgeldes laut Zusatzvertrag.Im Zusatzvertrag steht auch " Rückerstattung " und nicht Erfolgsprämie.
Außerdem wurde der Betrag bereits mtl. versteuert und es wurden Sozialabgaben an die entsprechenden Kassen entrichtet.Die Abgaben wurden von ihrem Bruttolohn ( 550,-- Euro )berechnet. Erst danach wurde vom Nettolohn das Schulgeld einbehalten.Auch auf der Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende wurde der lohnsteuerpflichtige Bruttolohn bescheinigt, also die volle Ausbildungsvergütung. Das Schulgeld wurde ihr somit vom reinen Netto abgezogen.
Es kann doch nicht sein, dass sie zweimal für die gleiche Summe Steuern und Abgaben entrichten muss und der Betrieb ebenfalls den Arbeitgeberanteil dopppelt abführt.
Meine Frage: Handelt es sich um eine Rückerstattung wie im Vertrag vereinbart, die sie nicht noch einmal versteuern muss oder wie sehen Sie die Rechtslage ? Ihr Betrieb schaltet auf stur.

Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei der Abrechnung der Rückerstattung hat der Arbeitgeber Ihrer Tochter diese zutreffend dem Lohnsteuerabzug unterworfen.

Soweit beim seinerzeitigen Einbehalt der Ausbildungskosten diese vom Nettolohn abgehalten wurden, ist dies zunächst ebenfalls zutreffend. Allerdings kann Ihre Tochter diese Kosten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für diese Jahre als Werbungskosten geltend machen können, wodurch Ihre Tochter im Ergebnis (nach Durchführung der Einkommensteuerveranlagung) so gestellt wird, als wenn der Abzug vom Bruttolohn erfolgt wäre.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. September 2007 | 13:49

Hier noch eine Nachfrage:
Die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2004 - 2006 sind bereits gemacht und die Steuerbescheide ergangen. Kann man die Werbungskosten für die letzten 3 Jahre trotzdem noch absetzen, obwohl die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
mfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. September 2007 | 17:15

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn die Steuerbescheide für die betreffenden Jahre bereits bestandskräftig sind, ist eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen nur noch unter ganz engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Hierfür sehe ich in dem von Ihnen geschilderten Fall jedoch bislang leider keine Anhaltspunkte.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

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