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Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten möchte:
Ja, das ist die sog. Grundsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer). Sie bemisst sich nach dem sog. Einheitswert des Objekts und einer Steuermesszahl (abhängig von der Art des Gebäudes). Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich erhoben.
Sie erhalten nach Erwerb automatisch einen Bescheid des Finanzamts über den Einheitswert sowie von der Gemeinde über die zu zahlenden Steuern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Dr. Tim Greenawalt
Nachfrage vom Fragesteller
28.05.2018 | 14:07
Sehr geehrter Herr Anwalt,
Besten Dank F!ur Ihre prompte Antwort, die aber meine Frage nur indirekt beantwortet hat. Wie ich Sie verstanden habe muß man zusätzlich der Grundsteuer keine weitere Steueer (etwa Einkommenstuer) bezahlen. Wenn ich meine Wohnung vermiete, wird die Miete besteuert, Wenn ich in meiner Wohnung selbst wohne wird der Mietewert, als ein potenzieller (Oporunitäts- )Ertrag nicht besteuert. Die Grundsteuer bleibt in beiden Fallen die gleiche. Ist solche Relegelung auch in anderen Ländern die Gleiche, zum Beispeil in Österrreich?
Besten Dank noch einmahl.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
28.05.2018 | 14:14
Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte:
Ihre Frage war sehr knapp formuliert, daher konnte ich Ihnen selbstverständlich keinen individuellen Rat geben.
Ihr Verständnis ist korrekt, selbst genutzter Wohnraum wird über die Grundsteuer hinaus nicht besteuert. Die unterschiedliche Behandlung zu vermieteten Objekten ergibt sich daraus, dass bei selbst genutztem Wohnraum Ihr Kapital gebunden ist, während es bei vermieteten Objekten Erträge erzielt. Der damit verbundene Ausfall von Kapitalerträgen (Miete, Zinsen) bei selbst bewohnten Objekten führt dazu, dass letztlich kein Gewinn entsteht und daher keine Steuer anfällt.
Die exakten Regelungen in anderen Ländern kenne ich nicht, allerdings würde es mich überraschen, wenn dies in anderen Ländern mit vergleichbaren Steuersystemen, insb. EU und Schweiz, anders wäre.
Ich hoffe damit konnte ich Ihnen helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Dr. Tim Greenawalt