Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
in Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu beachten:
1. Rücktritt vom Vertrag: Da die Firma die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten hat und auch die von Ihnen gesetzte Nachfrist verstrichen ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Tatsache, dass der Lattenrost als "Sonderausführung" bezeichnet wird, ändert daran nichts, solange keine spezifischen Vereinbarungen über längere Lieferzeiten getroffen wurden.
Ihre Schweizer Staatsbürgerschaft steht dem nicht im Wege, es dürfte deutsches Recht anwendbar sein.
2. Spezialanfertigung: Wenn der Lattenrost im Onlineshop ohne individuelle Anpassungen bestellt werden kann, dürfte es sich nicht um eine echte Spezialanfertigung handeln. Dies könnte die Argumentation der Firma schwächen, dass Sie die Kosten für die Nichtabnahme tragen müssen.
3. . Kostenübernahme: Sollten Sie berechtigt vom Vertrag zurückgetreten sein, können Sie die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten könnten der Firma auferlegt werden, wenn Sie im Recht sind und dies gerichtlich durchsetzen müssen.
4. Ablehnung der Lieferung: Da die Nachfrist deutlich überschritten wurde, war die Ablehnung der Lieferung gerechtfertigt. Dies stärkt Ihre Position, dass Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden sind.
5. Empfehlung: Ich empfehle, der Firma schriftlich mitzuteilen, dass Sie aufgrund der nicht eingehaltenen Lieferfristen vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.
Dann würde ich weitere anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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