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Bestellung Onlineshop, Nachfrist, Spezialanfertigung - Rücktritt möglich?

27. Oktober 2024 18:38 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde


Sehr geehrte Damen und Herren

Vor ein paar Monaten haben wir in einem Onlineshop in Deutschland einen neuen Lattenrost für ungefähr 400 Euro inkl. Versand bestellt. Das war allerdings ein Fehlkauf und wir wollten stornieren. Wir haben nett angefragt und auch angeboten für das Storno zu bezahlen, da wir die Ware nicht benötigen. Die Firma verwies auf Ihre AGBs, dass man dies als Schweizer nicht könnte. Alles klar. Die Firma hat dann zum abgemachten Liefertermin allerdings nicht geliefert und wir haben eine Nachfrist von 5 Arbeitstagen angesetzt – auch diese ist vor der Lieferung verstrichen. Erst als auch die Nachfrist um zwei Wochen überschritten war, wurde die Lieferung durch die Spedition angekündigt.

Daten:
• Bestelldatum: 24.06
• Lieferung in KW 29
• Nachfrist bis 22.07
• Lieferung wäre dann endlich am 08.08 gewesen.

Wir haben bei der Spedition die Lieferung abgelehnt. Nun droht die Firma damit uns Ihre zusätzlichen Kosten zu verrechnen und begründet Ihr Recht darauf damit, dass der Lattenrost eine Spezialanfertigung wäre. Er ist 220 cm lang und 90 cm breit. Man kann diesen aber so im Onlineshop bestellen. Dort wird einfach vermerkt, dass dies eine Sonderausführung wäre. Des Weiteren mussten wir bereits einen anderen Rost kaufen, da wir nicht warten konnten und wollten.

Was wäre nun die beste Handlungsmöglichkeit? Wie stehen die Chancen, dass wir unser Geld wiedersehen? Können eventuelle Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc.) dann der Firma verrechnet werden?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Liebe Grüsse
Leslie

27. Oktober 2024 | 19:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

in Ihrem Fall gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu beachten:

1. Rücktritt vom Vertrag: Da die Firma die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten hat und auch die von Ihnen gesetzte Nachfrist verstrichen ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Tatsache, dass der Lattenrost als "Sonderausführung" bezeichnet wird, ändert daran nichts, solange keine spezifischen Vereinbarungen über längere Lieferzeiten getroffen wurden.
Ihre Schweizer Staatsbürgerschaft steht dem nicht im Wege, es dürfte deutsches Recht anwendbar sein.

2. Spezialanfertigung: Wenn der Lattenrost im Onlineshop ohne individuelle Anpassungen bestellt werden kann, dürfte es sich nicht um eine echte Spezialanfertigung handeln. Dies könnte die Argumentation der Firma schwächen, dass Sie die Kosten für die Nichtabnahme tragen müssen.

3. . Kostenübernahme: Sollten Sie berechtigt vom Vertrag zurückgetreten sein, können Sie die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten könnten der Firma auferlegt werden, wenn Sie im Recht sind und dies gerichtlich durchsetzen müssen.

4. Ablehnung der Lieferung: Da die Nachfrist deutlich überschritten wurde, war die Ablehnung der Lieferung gerechtfertigt. Dies stärkt Ihre Position, dass Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden sind.

5. Empfehlung: Ich empfehle, der Firma schriftlich mitzuteilen, dass Sie aufgrund der nicht eingehaltenen Lieferfristen vom Vertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden.

Dann würde ich weitere anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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