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Bestandsrecht

22. Oktober 2012 15:09 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Guten Tag,
wir (2 Erwachsenen und 2 Kinder- 11 und 6 Mon. Alt) wohnen außerhalb einer Ortschaft in einem ehemaligen Bunker aus dem 2.Weltkrieg. Der Bunker mit Außenfläche fast ca. 2000m². Mein Opa hat dieses Grundstück ca. 1950 erworben. Leider liegen uns keine Urkundenn vor. Mein Vater wiederum hat nach dem Tod von meinem Opa das Grundstück/ Haus übernommen und seinen Bruder anteilmäßig ausbezahlt. Zwischenzeitlich fing mein Vater ca. Ende der 70er an Landwirtschaft zu betreiben. Mitte der 90er übte er die Landwirtschaft hauptberuflich aus. Seit 2005 lebt mein Vater nicht mehr auf besagtem Grundstück und hat mir, seiner Tochter, das Grundstück übertragen (Urkunde liegt vor), Im Gegenzug bekam er dafür 50.000€ um seine Schulden zu begleichen. Nun kommt die Bauabteilung der zuständigen Kreisverwaltung und meint wir (mein Mann, unsere zwei Kinder und ich) wären nicht priviligiert dort zu wohnen, da wir keine landwirtschaft betreiben. Wir müssten quasi vorweisen, dass wir zu Hause auf unserem Grundstück landwirtschaft betreiben, und zwar in einem Rahmen, der belegt, dass wir damit unseren Lebensunterhalt bestreiten. Theoretisch müssten sie uns anordnen von unserem Grundstück wegzuziehen. Allerdings hätten wir ein Bestandsrecht, was uns zugute käme. Es kämen aber auf jeden Fall Auflagen auf uns zu? Wir bitte um Aufklärung inwieweit hier ein Gefahr besteht dass wir hier praktisch weg müssen, und wie sollen wir mit der Situation umgehen?

Vielen dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Beurteilung, ob Sie dort ausziehen müssen, hängt natürlich von den örtlichen Bauvorschriften ab, die wir über diese Plattform nicht prüfen können, insbesondere weil wir überhaupt nicht wissen in welchem Bundesland Sie wohnen.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass soweit Ihr Opa vorher in dem Bunker auch gewohnt hat, wovon auszugehen ist, genießen Sie hinsichtlich des Wohnteils Bestandsschutz. Sie verlieren allerdings den Bestandsschutz soweit Sie an dem Gebäude wesentliche Änderungen vornehmen. In dieser Hinsicht können Ihnen auch hinsichtlich des Wohnteils und der restlichen Anlagen Auflagen erteilt werden, inwieweit Sie keine Änderungen vornehmen dürfen (zB Scheunendach darf nicht verändert werden etc.).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

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