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Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht

22. Februar 2023 20:26 |
Preis: 40,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen & Herren,

ich muss fristwahrend eine Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Verwaltungsgericht einreichen. Dazu benötige ich jemanden der zunächst einfach fristgerecht Beschwerde einlegt. Zustellung per Post war am 09.02.2023. Nun ist für mich nicht ersichtlich ob die Frist bereits am 22.02.2023 oder erst am 23.02.2023 abläuft.

Eingrenzung vom Fragesteller
22. Februar 2023 | 22:38
Eingrenzung vom Fragesteller
22. Februar 2023 | 22:39
23. Februar 2023 | 22:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn die Zustellung am 09.02.2023 war, müssten Sie die Beschwerde am 23.02.2023 eingelegt haben. Je nach Anwaltspflicht machen Sie das selber per Fax oder per Anwalt.

Der Eingang muss bis 00.00 Uhr des heutigen Tages da sein. Wenn Sie das hier noch lesen, dürfte Ihnen ein Faxversand noch möglich sein. Die Begründung kann nachgereicht werden, Hauptsache das Rechtsmittel wird eingelegt.

Da keine Dokument angefügt waren, kann ich die Sache bezüglich der weiteren Vorgehensweise nicht selber und verlässlich prüfen.

MFG
Fricke
Ra


Rückfrage vom Fragesteller 7. März 2023 | 13:26

Bitte nochmal die Nachfragefunktion freistellen. Wie lange haben wir Zeit das zu begründen und können Sie Akteneinricht verlangen und eine Fristverlängerung beantragen? Bitte schicken Sie mir die Mandatsvollmacht zu.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. März 2023 | 09:57

Hallo Herr Köhler,

zur Begründung kann ich mangels Kenntnis der Umstände und der Einlegung der Beschwerde erst einmal nichts sagen. Eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden, dann kann diese auch gewährt werden.

Eine Akteneinsicht kann über einen Rechtsanwalt beantragt werden. Ob dies Sinn macht, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, können wir gerne telefonisch besprechen.

Die erste Frage hier dürfte zumindest erst einmal erledigt sein.

MFG
Fricke

ANTWORT VON

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