ich muss fristwahrend eine Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Verwaltungsgericht einreichen. Dazu benötige ich jemanden der zunächst einfach fristgerecht Beschwerde einlegt. Zustellung per Post war am 09.02.2023. Nun ist für mich nicht ersichtlich ob die Frist bereits am 22.02.2023 oder erst am 23.02.2023 abläuft.
Eingrenzung vom Fragesteller
22. Februar 2023 | 22:38
Der an den Anwalt gestellten Auftrag zu dem vom Rechtsanwalt ersteigerten Konditionen entsprechen dem Honorar für die Klagebegründung, d.h, der Rechtsanwalt verpflichtet sich dazu zum vorher ersteigerten Wert die Beschwerde einzureichen und sie zum ersteigerten Betrag zu begründen. Die Kosten für die Begründung entfallen nicht gesondert sondern sind mit in dem Ersteigerungssatz bezahlten Satz abgegolten.
Eingrenzung vom Fragesteller
22. Februar 2023 | 22:39
Das heisst die komplette Beschwerdeeinreichung inkl. der Begründung sind vom Rechtsanwalt für den Betrag von 40,00 EUR anzufertigen.
wenn die Zustellung am 09.02.2023 war, müssten Sie die Beschwerde am 23.02.2023 eingelegt haben. Je nach Anwaltspflicht machen Sie das selber per Fax oder per Anwalt.
Der Eingang muss bis 00.00 Uhr des heutigen Tages da sein. Wenn Sie das hier noch lesen, dürfte Ihnen ein Faxversand noch möglich sein. Die Begründung kann nachgereicht werden, Hauptsache das Rechtsmittel wird eingelegt.
Da keine Dokument angefügt waren, kann ich die Sache bezüglich der weiteren Vorgehensweise nicht selber und verlässlich prüfen.
MFG
Fricke
Ra
Rückfrage vom Fragesteller7. März 2023 | 13:26
Bitte nochmal die Nachfragefunktion freistellen. Wie lange haben wir Zeit das zu begründen und können Sie Akteneinricht verlangen und eine Fristverlängerung beantragen? Bitte schicken Sie mir die Mandatsvollmacht zu.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt8. März 2023 | 09:57
Hallo Herr Köhler,
zur Begründung kann ich mangels Kenntnis der Umstände und der Einlegung der Beschwerde erst einmal nichts sagen. Eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden, dann kann diese auch gewährt werden.
Eine Akteneinsicht kann über einen Rechtsanwalt beantragt werden. Ob dies Sinn macht, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, können wir gerne telefonisch besprechen.
Die erste Frage hier dürfte zumindest erst einmal erledigt sein.