Sehr geehrte Anfragende,
vielen Dank für Ihre Fragestellung, welche ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung des Sachverhalts und auch im Hinblick auf ihren Einsatz folgendermaßen beantworte:
Meines Erachtens ist bereits zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für einen Betrug in einem besonders schweren Fall vorliegen. Eher kommt hier eine Verurteilung wegen des Betruges in Betracht.
Im Rahmen der Hauptverhandlung sollten Sie tatsächlich darauf hinweisen, dass ausweislich des Videos das Paket lediglich an einer Seite aufgeschnitten wird und sodann sofort offen ist. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Justiz die Möglichkeit hat, bei Apple hinsichtlich etwaiger Registrierungen des betroffenen iPhones nachzuforschen.
Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Einschätzung des zu erwartenden Strafmaßes ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht möglich ist.
In beiden Fällen haben Sie aber – vor allen Dingen angesichts der Tatsache, dass Sie bislang lediglich einmal einschlägig verurteilt wurden – schlimmstenfalls mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen. Es ist insbesondere in Anbetracht Ihrer familiären Situation fernliegend, dass Sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe (Gefängnis) verurteilt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen bei etwaigen Verständnisproblemen im Wege der kostenlosen nachfolgend zum gerne zur Fügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Ich war ja nicht bei der vorladung nun steht in der anklageschrift Widerspruch und das Beweise erbracht werden können.kann ich ein Verfahren nicht umgehen ? Steht mir gesetzlich keine Hilfe von einem Anwalt zu ??? Das i iPhone wurde nie registriert es war neu und unbenutzt die imei nr habe ich der Käufer in hinzugefügt ich habe vom Handy nichts mehr nur Bilder vor dem verpacken und nach dem verpacken so wie Versand Beleg. Ich war auch noch so dumm aus Angst mir würde man nicht glauben und das es zur Anzeige kommt habe ich der Käufer ein weiteres Handy und zahlen des Betrags vorgeschlagen was sie ablehnte aber ich denke das es so aussieht als würde ich schuldig sein.
Wieso steht denn in der Anklage schwerer fall was genau heisst das.
Was muss ich jetzt besten falls tun???
Sorry für so viele Fragen aber ich hab große Angst trotz Unschuld bestraft zu werden aufgrund der vor Strafe.
Sehr geehrte Anfragende,
ich bitte höflich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Nachfrage lediglich hinsichtlich etwaiger Verständnisprobleme zur ursprünglichen Anfrage beantworten kann.
Meines Erachtens liegen als Beweismittel die von Ihnen jetzt genannten Bilder vor und nach dem Verpacken sowie das erwähnte Video vor.
Sollte das iPhone jemals im Netz registriert werden, kann dies Apple über die von Ihnen genannte IMEI- Nummer feststellen. Diese Daten kann die Justiz bei der Firma Apple anfordern. So kann eventuell nachgewiesen werden, dass das Mobiltelefon von der Käuferin selbst oder einer dritten Person registriert wurde.
Meines Erachtens haben Sie hier keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, da kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Eine notwendige Verteidigung ist beispielsweise bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe ab einem Jahr oder bei Schwierigkeiten in der Sach- und Rechtslage gegeben.
Ihre Einwände (Bilder, Video etc.) können Sie natürlich bereits jetzt im Zwischenverfahren vortragen. Ich halte dies aber für wenig erfolgversprechend.
Der besonders schwere Fall des Betruges ist in § 263 Abs. 3 StGB
geregelt. Es kann im Rahmen dieser online-Beratung nicht nachvollzogen werden, welche Variante die Staatsanwaltschaft hierfür einschlägig hält. Der besonders schwere Fall des Betruges sieht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt