Wir haben bei einem Kfz-Händler einen Fahrzeug gekauft.
Im Internet auf mobile.de wurde der Wagen als "unfallfrei" deklariert (Screenshot vorhanden).
Nach einem Parkrempler durch einen Dritten musste der Wagen in die Audiwerkstatt. Dort wurde bei der Reparatur festgestellt, dass der Wagen einen Vorschaden hatte.
Den Händler darauf hingewiesen, meinte dieser nur, ich solle in den Vertrag schauen.
Und tatsächlich im Kleingedruckten steht der Vorschaden. Dieser wurde aber mit keiner Silbe beim Verkauf erwähnt.
Ist sowas zulässig?
maßgeblich ist der "objektive Empfängerhorizont", in Ihrem Fall auch ganz klar die Beschreibung bei mobile. Dass der Schaden dann in der Beschreibung stand, ist unerheblich, da Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung, mindestens aber wegen Irrtums anfechten können oder aber auch Minderung verlangen können.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.