Hallo,
Ich habe von der Arbeit einen Beschäftigungsverbot bekommen wegen den Maßnahmen die sie nicht einhalten können. Jetzt habe ich eine Kündigung bekommen nach den 4 Monatigen Kündigungsschutz nach der Geburt weil das Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar wäre. Ist das okay so? zumal ich schon seit 9 Jahren in dem Betrieb arbeite. Ich denke ich möchte da auch net mehr Arbeit mit diesem Verhältnis ich hoffe ich bekomme wenigstens eine Abfindung.
ob die Kündigung wirksam ist, kann ohne weitere Informationen insbesondere zur Betriebsgröße nicht beurteilt werden.
Wenn mehr als 10 AN vorhanden sind, ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, und Sie können dort die Wirksamkeit der Kündigung anfechten. Das muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen, da diese ansonsten wirksam wird.
Ein Anspruch auf eine Abfindung sieht das KSchG nur in dem speziellen Fall des § 1a KSchG vor: Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. 2Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
Ansonsten gibt es keinen Anspruch auf Abfindung; die kann allenfalls im Rahmen einer Einigung vor dem Arbeitsgericht erreicht werden.