Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Meines Erachtens ist der seitens der Versicherung vorgenommene Abzug neu für alt rechtmäßig.
Denn durch die Ersetzung der alten Teichfolie durch eine neue erlangen Sie einen wirtschaftlichen Vorteil, der über Ihren erlittenen Schaden hinausgeht. Es steht nämlich unter anderem zu erwarten, dass sich die Lebensdauer des Teichs erhöht.
2. Einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer als Schadensposition besteht dann, wenn diese tatsächlich angefallen ist.
Das bedeutet, dass Sie den Teich tatsächlich reparieren und der Versicherung eine entsprechende Rechnung müssten, um die Mehrwertsteuer als Teil Ihres Schadens geltend zu machen.
Gegebenenfalls wird es sich vorliegend anbieten, das Gutachten der Versicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen, so Sie den Teich nicht reparieren und auf Basis des Gutachtens abrechnen wollen.
Wird eine entsprechende Reparatur von Ihnen beauftragt und durchgeführt, besteht auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe Ihres vollen Schadens abzüglich des bereits unter Punkt 1 angesprochenen Abzugs neu für alt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Sehr geehrter Herr Kämpf,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Vielleicht habe ich mich nicht genau ausgedrückt. Die Kosten für die neue Folie beträgt ca. € 1.300,00. Die Granitsteine, Kies und Pflanzen werden ja wieder benützt und unterliegen keinem Alterungsprozess. Die Hauptkosten des Angebotes ist Arbeitszeit, Maschineneinsatz etc. Sind dann die 25% trotzdem rechtens?
Der Teich muß repariert werden, da das Wasser jetzt unkontroliert in ein darunter liegendes Grundstück mit EFH eindringt (ca. 3 mtr. Gefälle). Kommt bei 30.000 ltr. nicht so gut an (Wasserschaden im Keller?).
Empfehlen Sie mir, den Scheck auszuschlagen und nach der Reparatur die Rechnung einzureichen, damit dann die Mwst. auch übernommen wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich wie folgt:
Meines Erachtens ist die Reduzierung der gesamten Kosten durch die Versicherung nicht zu beanstanden.
Gleichwohl vorliegend lediglich die Folie altert, ist zum Austausch bzw. zur Erneuerung derselben der gesamte Aufwand nötig. Der Ihnen zufallende wirtschaftliche Mehrwert umfasst mithin nicht nur die erneuerte Teichfolie, sondern auch die gesamten hierbei durchgeführten Arbeiten.
Bezüglich der Frage, ob Sie den Scheck annehmen können oder eben nicht, ist darauf abzustellen, ob Sie hierdurch eine abschließende vergleichsweise Einigung mit der Versicherung eingehen. Es kommt diesbezüglich auf den genauen Wortlaut des Schreibens der Versicherung an.
Im Zweifelsfalle sollten Sie diese Frage nochmals mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie den Scheck annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
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