Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie sie selbst schon sagen, kann das Finanzamt nur beruflich bedingte Gründe in einem engen Rahmen auch anerkennen bei steuerlichen Geltendmachung von Umzugskosten als Werbungskosten. Sie dürfen nur arbeitsbezogene Gründe angegeben. Dazu ist jetzt natürlich etwas Kreativität notwendig nach dem 3. Umzug.
Bei Ihnen würde ich so argumentieren, dass Sie bei der neuen Stelle eine berufliche Perspektive geboten bekommen, Aufstiegschancen eventuell, besseres Gehalt und deshalb nunmehr auch beabsichtigen sich am neuen Arbeitsort zu etablieren, bzw. ein erneuter Arbeitgeberwechsel erstmal nicht mehr in Frage kommt. Dass Sie selbst die Arbeitsstelle in Halle, ohne zwingende betriebsbedingte Gründe aufgeben, kommt natürlich auch nicht gut an beim Finanzamt.
Sofern das alles nichts nützt versuchen Sie es mit einem Einspruch des Steuerbescheides nur auf diesen Punkt der Umzugskosten bezogen. Vielleicht ist der Behörde das dann auch zu viel Aufwand und sie genehmigen die geltend gemachten Kosten.
Es kann natürlich auch sein, dass die Höhe der Kosten von Halle nach Stuttgart das Finanzamt "stört". Vielleicht findet man dann da auch einen Kompromiss.
Ich hoffe, Ihre Frage im Rahmen ihres Einsatzes auch, verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.
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