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Beruflich bedingter Umzug versus Private Veranlassung

16. März 2018 17:47 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Umzugskosten aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels sind nur dann als Werbungskosten (voll) steuerlich abzugsfähig, wenn zwingende arbeitsbezogene Gründe zu diesem Schritt geführt haben. Private Gründe für den Wechsel sind steuerrechtlich grundsätzlich irrelevant.

Beruflich bedingter Umzug

Ich habe in Halle gearbeitet in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Da ich aber wieder zu meinen Eltern ziehen wollte, habe ich mir eine Stelle v Halle in Stuttgart gesucht und auch gefunden. Nach Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages in stgt habe ich natürlich meine Wohnung in Halle gekündigt und auch mein Arbeitsverhältnis in Halle. Nun habe ich v meinem FA in Stuttgart eine Brief bekommen mit dem Hinweis, dass nur beruflich bedingte Umzüge steuerrelevant wären . Ich muss dazu sagen, dass ich den letzten Jahren 3 mal umgezogen bin, da ich mir immer wieder eine neue stelle gesucht habe. Jedoch war mein Umzug doch trotzdem beruflich bedingt, da ich eine neue Stelle antreten wollte. Wie argumentiere ich hier geschickt?

18. März 2018 | 13:45

Antwort

von


(43)
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken
Tel: 0681 9102551
Web: https://www.kanzleiarbeitsrecht.org
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wie sie selbst schon sagen, kann das Finanzamt nur beruflich bedingte Gründe in einem engen Rahmen auch anerkennen bei steuerlichen Geltendmachung von Umzugskosten als Werbungskosten. Sie dürfen nur arbeitsbezogene Gründe angegeben. Dazu ist jetzt natürlich etwas Kreativität notwendig nach dem 3. Umzug.
Bei Ihnen würde ich so argumentieren, dass Sie bei der neuen Stelle eine berufliche Perspektive geboten bekommen, Aufstiegschancen eventuell, besseres Gehalt und deshalb nunmehr auch beabsichtigen sich am neuen Arbeitsort zu etablieren, bzw. ein erneuter Arbeitgeberwechsel erstmal nicht mehr in Frage kommt. Dass Sie selbst die Arbeitsstelle in Halle, ohne zwingende betriebsbedingte Gründe aufgeben, kommt natürlich auch nicht gut an beim Finanzamt.
Sofern das alles nichts nützt versuchen Sie es mit einem Einspruch des Steuerbescheides nur auf diesen Punkt der Umzugskosten bezogen. Vielleicht ist der Behörde das dann auch zu viel Aufwand und sie genehmigen die geltend gemachten Kosten.
Es kann natürlich auch sein, dass die Höhe der Kosten von Halle nach Stuttgart das Finanzamt "stört". Vielleicht findet man dann da auch einen Kompromiss.

Ich hoffe, Ihre Frage im Rahmen ihres Einsatzes auch, verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.

ANTWORT VON

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