Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
das ALG1 wird nach der Steuerklasse 3 berechnet, § 152 Abs. 2 SGB III
:
"(2) Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war. Spätere Änderungen der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildeten Lohnsteuerklasse werden mit Wirkung des Tages berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen."
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
4. Oktober 2015 | 18:31
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Obwohl anfang des Jahres 2014 noch die Steuerklasse 4 bestand??Die Steuerklasse 3 habe ich erst am 1.3.2014!!MFG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. Oktober 2015 | 18:35
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage,
ja. Zumal am Anfang 2015 die Steuerklasse immer noch 3 war.
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij