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Beratung Baugenehmigung gem. § 65 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

5. Februar 2024 15:22 |
Preis: 100,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es wird einen Antrag Baugenehmigung gestellt. Dabei möchte ich das es von vorne rein richtig argumentieren um den Antrag genehmigt zu bekommen. Es handelt sich um Aufstellung eine Fassauna mit Holzofen ohne Grundbefestigung.
Fragen
1 Welche Argumente kann ich im Antrag vortragen gegen Verbot neue Bau im Aussen Bereich?
2 Abstand zum Bungalow möchte ich 2,50 machen, so viel ich weis muss es 5 Meter sein. Wie kann ich es durchsetzen?

5. Februar 2024 | 16:10

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


so eine Fassauna im Garten benötigt auch ohne Grundbefestigung immer eine entsprechende Baugenehmigung.

Diese Genehmigungspflicht besteht unabhängig von der Größe und dem Abstand zum Nachbargrundstück und obliegt dann dem Ermessen der Behörde.



Die Genehmigungsfähigkeit ist derzeit aufgrund der Diskussionen der Feuerungsstätten in der Tat nicht einfach zu erzielen.


Sinn macht es daher, sich vorab schon einmal mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen, diesem die Pläne vorzulegen und dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich auch zur Einhaltung der Brandschutzbestimmung einzuholen.

Dieses wird gerade in Hinblick auf die Unterschreitung des Mindestabstandes elementar wichtig sein, denn sollte dieser bedenken äußern, wird das Projekt nicht umsetzbar sein.


Sinn macht es weiter, die Zustimmung des Nachbarn einzuholen, da damit dann auch die Frage, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, zu Ihren Gunsten entschieden werden könnte.



Ansonsten müssen Sie letztlich hoffen, dass der jeweilige Sachbearbeiter das Projekt genehmigt.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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