Sehr geehrter Ratsuchender,
so eine Fassauna im Garten benötigt auch ohne Grundbefestigung immer eine entsprechende Baugenehmigung.
Diese Genehmigungspflicht besteht unabhängig von der Größe und dem Abstand zum Nachbargrundstück und obliegt dann dem Ermessen der Behörde.
Die Genehmigungsfähigkeit ist derzeit aufgrund der Diskussionen der Feuerungsstätten in der Tat nicht einfach zu erzielen.
Sinn macht es daher, sich vorab schon einmal mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung zu setzen, diesem die Pläne vorzulegen und dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich auch zur Einhaltung der Brandschutzbestimmung einzuholen.
Dieses wird gerade in Hinblick auf die Unterschreitung des Mindestabstandes elementar wichtig sein, denn sollte dieser bedenken äußern, wird das Projekt nicht umsetzbar sein.
Sinn macht es weiter, die Zustimmung des Nachbarn einzuholen, da damit dann auch die Frage, ob öffentliche Belange beeinträchtigt werden, zu Ihren Gunsten entschieden werden könnte.
Ansonsten müssen Sie letztlich hoffen, dass der jeweilige Sachbearbeiter das Projekt genehmigt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
5. Februar 2024
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16:10
Antwort
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