Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern, der Ihnen schriftlich auszufertigen und zuzustellen ist.
Mündliche Zusicherungen sind zwar grundsätzlich nicht möglich, aber es gilt:
Art. 38 Bay. Verwaltungsverfahrensgesetz:
"(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt [Baugenehmigung] später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsakts die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden."
Darauf könnten Sie sich berufen und mithilfe von Zeugen, z. B. des Architekten geltend machen, dass Ihnen dieses nicht versagt werden kann, weil die Berufung auf den Formmangel treuwidrig wäre.
Zusätzlich kann ein Amtspflichtverletzung geltend gemacht werden.
§ 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung - regelt in Verbindung mit Art. 34 Grundgesetz:
"(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
[...]
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden."
Letzteres ist sehr wichtig: Sie müssten erst einmal die Ablehnung der Baugenehmigung abwarten und dagegen Rechtsmittel einlegen.
Nach meiner ersten Einschätzung haben Sie somit eine Chance, hier dieses erfolgreich geltend machen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen