Sehr geehrter Fragesteller,
der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit könnte hierbei erfüllt sein, sofern es nicht nur Ihre Runde und die Polizisten mitbekommen haben, sondern auch mehrere andere Gruppen. auch muss dies in einer sehr lauten Lautstärke gewesen sein, um tatbestandsmäßig zu sein.
Wenn Sie nicht wussten, dass es die Polizei hören könnte, dann fehlt auch hier der Vorsatz. Insofern käme es dann auf Ihre Bekannten an, die dies bestätigen müssten.
Soweit keine Vorstrafe vorhanden ist, müssten Sie maximal mit 300-400 Euro rechnen, für beide Verfahren.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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