Guten Abend,
wenn Sie in einen falschen Tarif eingestuft worden sind, hat die Kasse grundsätzlich des Recht, Beiträge von Ihnen nachzufordern.
Es kommt hierbei nicht darauf an, ob Sie selbst falsche Angaben gemacht haben oder der Fehler bei der Krankenkasse lag: die Kasse hätte bei richtiger Einstufung Beiträge von Ihnen verlangen können.
Dieses Recht unterliegt allerdings der Verjährung: die Ansprüche der Kasse verjähren drei Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Dies hilft Ihnen allerdings nur für den Zeitraum September- Dezember 2001; diese Ansprüche sind verjährt.
Ansonsten hilft Ihnen nur, kleine Brötchen zu backen. Ich empfehle Ihnen, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und dort noch einmal die Ursache für die fehlerhafte Einstufung darzulegen. Vielleicht können Sie so die Kasse zu einem (Teil-) Verzicht oder eine ratenweise Zahlung bewegen.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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