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Bei einer Beschlagnahmung

19. Juni 2007 17:16 |
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Strafrecht


Beantwortet von


12:20

Ich habe eine Frage,

ich gehe mit meiner Selbstständigkeit in die Insolvens und lese, sehr oft von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen - wenn es dazu kommen sollte, in wie weit wirkt sich das auf Unterlagen einer im gleichen Hause ansässigen Limitedt aus?

Ich bin bei der Limitedt nur sozialversicherungspflichtig eingestellt und kein Gesellschafer, jedoch Director. Die Limitedt hat also mit meiner Selbstständigkeit nichts zu tun.

In wie weit dürfen Unterlagen, Rechner trotzdem beschlagnahmt werden? Dürfen diese überhaupt beschlagnahmt werden und wenn, wie bekomme ich diese auf schnellstem wege wieder zurück? Und wie schütze ich mich am besten davor, dass Unterlagen und Rechner der Limitedt nicht beschlagnahmt werden können?

19. Juni 2007 | 17:58

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:


Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Grundsätzlich bestimmt der Inhalt eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses Umfang von Durchsuchung und Beschlagnahme. Achten Sie darauf was in dem Beschluss genau steht. Der Beschlagnahme unterliegen nur die Gegenstände die in dem Beschluss auch genannt sind.

Es wäre angebracht die Unterlagen der anderen Firma (Ltd.) ausreichend zu Kennzeichnen und unter Umständen separat unterzubringen um Probleme direkt im Vorfeld zu vermeiden.

Wichtige Geschäftsunterlagen die der Beschlagnahme unterliegen können Sie mit Hinweis auf den Fortgang des Geschäftsbetriebes Kopieren. Für EDV – Anlagen bietet es sich an die Beamte insofern zu unterstützen, dass diese eine Kopie der Datenträger erstellen können und somit die Geräte mit den Originaldaten vor Ort verbleiben.

In jedem Fall sollten Sie sich im Falle einer Durchsuchung unverzüglich mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Es wäre von Vorteil wenn dieser bei einer etwaigen Durchsuchung vor Ort wäre.

Weiter ist zu beachten, dass Ermittlungsbeamte die Unterlagen nur sichten aber nicht lesen dürfen. Dies Recht verbleibt bei der Staatsanwaltschaft. Im Falle von vertraulichen Unterlagen können Sie unter Umständen auf eine Versiegelung dieser hinwirken. So stellen Sie sicher, dass kein Unbefugter diese Unterlagen liest.



Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2007 | 18:20

Vielen Dank,

das würde also bedeuten, wenn ich die Rechner ect. an die Limited rechtsgültig verkaufe - natürlich unter Berücksichtigung aller handelsrechtlichen und insolvensrechtlichen Vorgaben, dieses anhand der kaufverträge nachweise, so können diese nicht beschlagnahmt werden, wenn gegen die Ltd. kein Beschluss besteht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2007 | 12:20

Sehr geehrter Fragesteller,

das haben Sie weitgehend richtig dargestellt. Sie sollten jedoch vorsorglich für eine eindeutige Unterscheidbarkeit - evt. durch räumliche Trennung - sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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