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Beginn der Betriebsrente nach Scheidung

| 18. September 2011 19:28 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich bin 8 Jahre älter als mein geschiedener Mann (meistens ist es ja andersrum). Wenn ich jetzt also 8 Jahre früher in Rente gehe als mein Ex-Mann, ab wann bekomme ich meinen Anteil aus seiner Betriebsrente, mit meinem Renteneintritt oder mit seinem? (Bei der Scheidung wurde die Betriebsrente ausgeklammert, ich muss diese noch geltend machen, mein RA sagte mir damals, ich soll das erst bei meinem Renteneintritt machen).

Sehr geehrte Fragende,

die zusätzlichen Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich bezüglich Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erhalten Sie, wenn Sie in Rente gehen, nicht erst bei Rentenbeginn Ihres Mannes.

Wenn Sie jedoch noch weitere Ansprüche haben (z.B. Betriebsrente), so ist ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich noch durchzuführen.
Hinsichtlich des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches hat Ihr Anwalt Recht: Diesen können Sie geltend machen, wenn Sie selber Rente beziehen. Das regelt sich nach §20 Abs. 2 VersAusglG .

§ 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente

(1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. § 18 gilt entsprechend.

(2) Der Anspruch ist fällig, sobald die ausgleichsberechtigte Person
1.
eine eigene laufende Versorgung im Sinne des § 2 bezieht,
2.
die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder
3.
die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine laufende Versorgung wegen Invalidität erfüllt.

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Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2011 | 20:32

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Nachfragefunktion. Ich muss mich tatsächlich nochmal vergewissern, ob ich das jetzt richtig verstanden habe: Es geht also wohl gemerkt nur um die Betriebsrente. Ich erhalte also vom Arbeitgeber meines Ex-Mannes mit meinem Renteneintritt meinen Anteil an seiner Betriebsrente, obwohl mein Ex-Mann selbst noch einige Jahre berufstätig ist und erst viel später seinen Anteil an der Betriebsrente erhält?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. September 2011 | 22:19

Die Antwort steht eindeutig im Gesetzestext: Nach Abs. 1: wenn der Pflichtige in Rente ist und Abs. 2 wenn der Berechtigte in Rente ist, also wenn beide in Rente sind!

Bewertung des Fragestellers 20. September 2011 | 15:47

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Die Nachfrage wurde heute - 2 Tage später - noch immer nicht beantwortet. Meine Frage wurde mit §§-Text beantwortet, und ich habe immer noch keine klare Aussage auf meine Frage (wann bekomme ich die anteilige BETRIEBSrente vom Arbeitgeber meines Ex-Mannes, wenn ICH in Rente gehe oder wenn - in 8 Jahren - mein Ex-Mann in Rente geht).

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Stellungnahme vom Anwalt:

Unglaublich, dass sich jemand beschwert, wenn wir Anwälte den notwendigen §§-Text zitieren, um unsere Antwort zu untermauern. Wir Anwälte arbeiten nunmal mit dem Gesetz!!! Im übrigen steht dort die Antwort so klar formuliert, dass sich eine Erklärung eigentlich erübrigte - hab ich zumindest gedacht, denn dieser § ist schon sehr einfach zu lesen! Des weiteren verwundert doch wirklich die Kritik an der Ausführlichkeit bei einer derart kurzen Frage....schade, aber jedem kann man es nicht Recht machen!