Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Rechtsgeschäften Privater untereinander gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet hier, dass die Verkäuferin es zur Voraussetzung des Grundstückskaufvertrages machen kann, dass das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist bebaut wird. Schließlich gibt es keine Verpflichtung der Erbengemeinschaft, dass sie das Grundstück an Sie verkaufen müsste. Gründe für eine rechtliche Unwirksamkeit einer Bebauungsverpflichtung sind nicht ersichtlich: Weder ist sie sittenwidrig noch verstößt sie gegen ein Gesetz.
Es gibt auch entsprechende Verpflichtungen, die sich aus öffentlichem Recht ergeben und von der Gemeinde hoheitlich durchgesetzt werden können gemäß dem Baugesetzbuch. Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.
Sie werden also ein entsprechendes Verlangen der Erbengemeinschaft leider nicht mit Aussicht auf Erfolg abwehren können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sehr geehrter Herr Geißlreiter,
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort. Meine Mutter ist Teil der Erbengemeinschaft. Es gibt den Weg der Teilungsversteigerung, d.h meine Mutter könnte eine Teilungsversteigerung beantragen. Kann dem Meistbietenden und damit dann rechtmäßigen Erwerber des Grundstücks im Rahmen dieses Verfahrens eine Bebauungsverpflichtung auferlegt werden oder wird bei einer Teilungsversteigerung einzig und allein der Kaufpreis zum Gegenstand der Beurkundung?
Herzliche Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei einer Versteigerung wird das Eigentum durch Zuschlag des Vollstreckungsgerichts erworben. Für vertragliche Zusatzverpflichtungen ist dabei rechtlich kein Raum. Das Grundstück würde also ohne Bebauungsverpflichtung erworben werden können.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt