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Bebauungsverpflichtung bei Grundstückskauf von Privat

24. Oktober 2021 12:18 |
Preis: 40,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


09:57

Zusammenfassung

Kann ein privater Verkäufer eines Grundstücks eine Bebauungspflicht auferlegen?

Der Verkäufer kann eine Bebauungsverpflichtung als Voraussetzung für den Grundstückskaufvertrag verlangen, da dies nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich plane, einer Erbengemeinschaft ein Grundstück abzukaufen. Die Erbengemeinschaft möchte eine Bebauung innerhalb von 3 Jahren bewirken und vertraglich fixieren.

Im Internet stand, dass Gemeinden Bebauungsverpflichtungen erteilen können, Privatpersonen jedoch nicht.

Ich bitte Sie um Einschätzung der Rechtslage.

Mein Ziel ist, das Grundstück erst einmal nicht zu bebauen, sondern die Lebensplanung abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

24. Oktober 2021 | 13:03

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei Rechtsgeschäften Privater untereinander gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet hier, dass die Verkäuferin es zur Voraussetzung des Grundstückskaufvertrages machen kann, dass das Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist bebaut wird. Schließlich gibt es keine Verpflichtung der Erbengemeinschaft, dass sie das Grundstück an Sie verkaufen müsste. Gründe für eine rechtliche Unwirksamkeit einer Bebauungsverpflichtung sind nicht ersichtlich: Weder ist sie sittenwidrig noch verstößt sie gegen ein Gesetz.

Es gibt auch entsprechende Verpflichtungen, die sich aus öffentlichem Recht ergeben und von der Gemeinde hoheitlich durchgesetzt werden können gemäß dem Baugesetzbuch. Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.

Sie werden also ein entsprechendes Verlangen der Erbengemeinschaft leider nicht mit Aussicht auf Erfolg abwehren können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2021 | 08:50

Sehr geehrter Herr Geißlreiter,

Ich bedanke mich bei Ihnen für die Antwort. Meine Mutter ist Teil der Erbengemeinschaft. Es gibt den Weg der Teilungsversteigerung, d.h meine Mutter könnte eine Teilungsversteigerung beantragen. Kann dem Meistbietenden und damit dann rechtmäßigen Erwerber des Grundstücks im Rahmen dieses Verfahrens eine Bebauungsverpflichtung auferlegt werden oder wird bei einer Teilungsversteigerung einzig und allein der Kaufpreis zum Gegenstand der Beurkundung?

Herzliche Grüße




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Oktober 2021 | 09:57

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei einer Versteigerung wird das Eigentum durch Zuschlag des Vollstreckungsgerichts erworben. Für vertragliche Zusatzverpflichtungen ist dabei rechtlich kein Raum. Das Grundstück würde also ohne Bebauungsverpflichtung erworben werden können.

Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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