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Beamtentum und Strafanzeige

28. Oktober 2023 16:39 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kristof Gengel

Ich wurde angezeigt bezüglich Betrug in Höhe von 40€. Diese wurden von mir an die jeweilige Person direkt beglichen und diese Person sieht auch von einer Strafe ab. Nun habe ich aber trotzdem die Anzeige am Hals. Eine Aussage bei der Polizei wurde auch gemacht.

Das blöde ist, ich bin Beamtin auf Widerruf und beginne nächstes Jahr im März meine Arbeitsstelle. Hierfür werde ich dann Beamtin auf Probe. Für die Ernennung, werden auch Unterlagen angefragt, wie irgendwas mit Strafverfahren.
Die Polizei hat meine Anzeige der Staatsanwaltschaft noch nicht weitergeleitet, wird es aber demnächst machen. Wissen Sie wie lange die Staatsanwaltschaft in der Regel braucht für eine Entscheidung?

Vermutlich wird die Anzeige eingestellt. Da ich mir sonst auch noch nie etwas zu Schulden kommen lassen habe.

Könnten Sie mir eine rechtliche Einschätzung geben, ob ich Probleme bekomme, mit der Beamtung oder ob ich ab der Einstellung des Strafverfahrens frei raus bin? Habe zudem Sorge, dass die Staatsanwaltschaft sehr lange für die Bearbeitung braucht.

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

zunächst einmal ist es positiv, dass Sie den Betrag bereits an die betroffene Person zurückgezahlt haben und diese von einer weiteren Strafverfolgung absehen möchte. Allerdings ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft dennoch ein Ermittlungsverfahren einleiten kann, da es sich bei Betrug um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, das von Amts wegen verfolgt wird.

Die Dauer des Ermittlungsverfahrens kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Auslastung der Staatsanwaltschaft, der Komplexität des Falles und der Menge an Beweismaterial. Es kann daher einige Wochen bis Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.

In Bezug auf Ihre Beamtung auf Probe könnte eine strafrechtliche Verurteilung tatsächlich problematisch sein. Allerdings ist zu beachten, dass eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nicht als Verurteilung gilt und daher in der Regel keine Auswirkungen auf Ihre Beamtung haben sollte.

Sollte das Verfahren eingestellt werden, wären Sie rechtlich gesehen "frei raus". Allerdings könnte es sein, dass Sie dennoch dazu verpflichtet sind, den Vorfall bei Ihrer zukünftigen Dienststelle zu melden. Hierzu sollten Sie sich die entsprechenden Vorschriften und Richtlinien genau ansehen oder sich bei Unklarheiten an einen Rechtsanwalt wenden.

Bitte beachten Sie, dass diese Einschätzung auf den von Ihnen gemachten Angaben basiert und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie gerne die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Kristof Gengel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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