Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Beabsichtigte Verlängerung Arbeitsvertrag

| 17. März 2015 15:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:34

Der Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende 2015 Eine Verlängerung soll nach mündlicher Aussage der Firma erfolgen, sobald die Finanzierung des Bereichs sichergestellt ist. Dies gilt zwar als fast sicher, wird voraussichtlich aber erst Ende 2015 offiziell der Fall sein.

Nun liegt statt einer Vertragsverlängerung ein Schreiben der Personalabteilung vor:
"Wir beabsichtigen die Verlängerung des Arbeitsvertrags im Fall einer weiteren Finanzierung des Bereichs."

Inwiefern ist dies durchsetzbar, gesetzt den Fall, die Finanzierung des Bereichs kommt zustande?

17. März 2015 | 15:44

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei der zitierten Aussage handelt es sich bedauerlicherweise lediglich um eine Absichtserklärung, die keine gerichtlich durchsetzbaren, verbindlichen Rechtsfolgen auslöst.

Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über den 31.12 2015 hinaus bleibt also leider unsicher. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass die "Finanzierung des Bereichs" - was auch immer darunter konkret zu verstehen wäre- nachweislich gesichert wäre.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 17. März 2015 | 16:04

Vielen Dank! Liegt es also an dem Wort "beabsichtigen" oder an der Bedingung "im Fall..."? Würde eine Formulierung "Wir planen die Verlängerung im Fall ..." oder "Wir werden verlängern im Fall ..." verbindliche Rechtsfolgen bringen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. März 2015 | 16:34

Allenfalls im zweiten Fall wäre eine Verbindlichkeit anzunehmen, dann müsste aber die daran geknüpfte Bedingung konkret definiert sein.

Auch sollte die Dauer der Verlängerung bzw. die Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis dann unbefristet fortgeführt wird, bezeichnet werden.

Bewertung des Fragestellers 17. März 2015 | 16:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Steidel »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. März 2015
4,6/5,0

ANTWORT VON

(775)

Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht