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Bauntrag- 30 Jahre alte, verlängerte Baugenehmigung

| 15. August 2011 10:48 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Der Umbau eines bestehenden Gebäudes ist 1981 vom Bauordnungsamt genehmigt worden. 1983 ist vom Bauordnungsamt bestätigt worden, daß ein Antrag auf Verlängerung nicht erforderlich ist, da mit den Umbauarbeiten begonnen worden ist.
Der Umbau ist aus finanziellen Gründen damals nicht wie geplant zu Ende gebracht worden.
Es gibt keinen Schriftverkehr oder eine Aufforderung oder ähnliches vom Bauordnungsamt nach dem oben bereits angeführten Schreiben.

Das Haus ist jetzt verkauft worden. Der neue Eigentümer konnte sich nicht anmelden, da
angeblich keine Hausnummer für das Gebäude existiert und der damalige Bauvorgang nicht aktenkundig ist. Schreiben von der Stadt, vom Finanzamt usw. hatten immer die Hausnummer 11A. Woher ist denn diese Hausnummer gekommen?

Das Bauamt rät mir nun, einen neuen Nutzungsänderungsantrag zu stellen, um die "ganze Angelegenheit zu legalisieren".

Ich hätte damit kein Problem. Meine Befürchtung ist, daß ich durch den Antrag ganz neue Fakten schaffe, und der Antrag einfach abgelehnt wird, da nach den neuen Bauordnungsrecht, das vorhaben vielleicht nicht genehmigungsfähig ist. Ich bin der Meinung, daß das Bauordnungsamt zumindestens mit Schuld ist an der jetzigen Lage, da ich nicht glauben kann, daß eine Behörde einfach vergißt, zu kontrollieren, was mit der erteilten Baugenehmigung passiert ist? Was kann ich machen, hat eine Klage gegen das Bauaufsichtamt Aussicht auf Erfolg? Ich biete für eine Antwort mal Euro 50,- bin aber bereit mehr zu zahlen, bitte dann aber um ein kurzes Angebot.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Ihr Ziel wird aus der Darstellung des Sachverhalts nicht ganz klar. Wenn Sie der alte Eigentümer sind, können Sie gar keinen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Als Neu-Eigentümer wollen Sie den genehmigten Umbau fertig stellen. Wenn der Umbau über viele Jahre stecjken blieb, wäre evtl. eine neue Genehmigung erforderlich. Ob diese heute genehmigungsfähig wäre, könnte nur anhand der konkreten Umstände geklärt werden, insbesondere zum genauen Vorhaben.

Eine Anmeldung müsste aufgrund der Flurnummer möglich sein, auch wenn die Hausnummer berichtigt werden müsste.

Eine Mitschuld des Bauamts sehe ich hier nicht, weil der Bauherr selbst verantwortlich dafür ist, dass entsprechenden der erteilten Genehmigung gebaut wird. Häufig finden auch Kontrollen nicht statt, sondern werden nur vereinzelt durchgeführt, das ist aber nach Ländern unterschiedlich.

In erster Linie sollten Sie daher erst einmal prüfen, in welcher Phase der Umbau stecken geblieben ist, was also zur Fertigstellung noch erforderlich wäre. Der nächste Punkt wäre, ob der geplante Umbau auch heute noch genehmigungsfähig ist.

Erst am Ende käme eine Klage auf Genehmigung in Betracht. Wegen der fehelnden Kontrolle würde eine Klage jedenfalls keine Aussichten haben.

Ihnen kann ich nur raten, den gesamten Vorgang durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen zu lassen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet würde.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 17. August 2011 | 07:16

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Es ist schwer ein Problem wit wenigen Sätzen zu beschreiben,
sodaß der andere alles versteht.
Entsprechend fallen die Antworten aus.
Ich denke, wenn diese Antwort nicht ganz befriedigend, so lag es nicht am Anwalt.
Trotzdem konnte ich Erkenntnisse gewinnen aus dem Vorgang. Vielen Dank!

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