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Bauantrag abgelehnt im Außenbereich

6. März 2021 06:47 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Hallo, Mein Vater besitzt im Außenbereich (BW) ein ca. 10000 qm großes Grundstück auf dem er bereits ein Haus (Baujahr ca. 1900) von seinem Vater geerbt hat. Nun möchte ich oberhalb von seinem Haus neubauen. Oberhalb, unterhalb und neben dem besagten Baugrunstück stehen bereits Häuser. Auch eine Straße, sowie die Erschließung des Neubaus wäre keinen größeren Aufwand wert. Das Grundstück ist auch mehr als 30 Meter vom Wald entfernt. Ich habe auf dem Bauamt nachgefragt, ob ein Neubau im besagten Grundstück möglich wäre. Die Antwort darauf war ,, Aus unserer Sicht liegen alle Standorte bauplanungsrechtlich im sogenannten Außenbereich, wodurch eine „normale" Bebauung ausscheidet. Wenn Sie hierzu eine rechtsverbindliche Aussage möchten, gibt es noch die Möglichkeit einer Bauvoranfrage, dies ist jedoch kostenpflichtig".

Nun meine Frage. Kann bereits gegen die Ablehnung der Bauanfrage vom Bauamt im Bezu des Außenbereichs vorgegangen werden? Des Weiteren könnte man gegen eine evtl. Ablehnung einer Bauvoranfrage angehen? Ich wende mich an Sie, da ich im Internet speziell zu meiner Angelegenheit keinen passenden Artikel/Hilfe gefunden habe.

LG

6. März 2021 | 09:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundlegende Fragen zu Ihrem Bauvorhaben können in Baden-Württemberg über einen Bauvorbescheid geklärt werden.

Der Bescheid wird mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, gegen diesen können Sie dann im Zweifel vorgehen.

Sie gehen also nicht gegen die Ablehnung einer Bauvoranfrage vor, sondern gegen das Ergebnis der Bauvoranfrage.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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