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Elterngeldberechnung einer Selbstständigen

| 24. Mai 2013 13:04 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


14:41

Zusammenfassung

Berechnungsgrundlage Elterngeld

Sofern der Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Kindes noch nicht vorliegt/vorliegen kann, ist dieses kein absolutes Hindernis.

In diesem Fall sind Sie berechtigt, eine eigene Gewinnermittlung (Einnahmen/Kosten/Überschuss-Rechnung oder Bilanz ) zu erstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe hier eine etwas schwierige Frage:
Geburtstermin ist der 4.10.2013. ( ich weiss das ist noch etwas hin aber es läßt mir keine Ruhe)
Selbständig bin ich erst seit 11/2012 ( vorher Alg2 )
nun hab ich gelesen das der einkommensteuerbescheid von 2012 maßgebend ist.
Den habe ich aber nicht weil ich ja erst seit 11/2012 selbständig bin.
Wie wird das nun gerechnet? Kann man hier evtl auf Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehen? ( 12 monate vor Geburt?)
( Gewinn mtl. ist 1800€ ) den ich auch bis zur Geburt vorraussichtlich habe.
Nach Anruf beim Amt wurde mir mitgeteilt das ich wohl Pech habe und nur 300€ also den Mindestsatz bekomme.
Stimmt das oder kann ich hier etwas unternehmen?
Wie wäre hier die Chance?

Danke für die Antwort im Vorraus

24. Mai 2013 | 13:37

Antwort

von


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Langener Landstraße 266
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Ich kann Sie insoweit beruhigen.

Sofern der Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt des Kindes noch nicht vorliegt/vorliegen kann, ist dieses kein absolutes Hindernis.

In diesem Fall sind Sie berechtigt, eine eigene Gewinnermittlung (Einnahmen/Kosten/Überschuss-Rechnung oder Bilanz ) zu erstellen.

Gegebenenfalls sollten Sie sich hierbei von einem Steuerberater Ihres Vertrauens helfen lassen, damit die Angelegenheit reibungslos verläuft.

Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 24. Mai 2013 | 14:34

ja die Gewinnermittlung zum kalenderjahr 2012.
aber ich verdiene nun erst seit 11/2012 bedeutend viel mehr. Wenn ich nach 2012 das Elterngeld berechne komme ich auf den Mindestsatz von 300€ ( da ja alg2 war)
wenn ich allerdings den verdienst von den 12 monaten vor der Geburt heranziehe liege ich bei etwa 1000€ Elterngeld was doch ein sehr großer Unterschied ist.
Das Amt teilte mir mit ich hätte da Pech gehabt es gibt keine Ausnahme. und das nur weil mein Kind in 2013 geboren wird habe ich jetzt Pech gehabt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Mai 2013 | 14:41

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

In diesem Punkt hat das Amt teilweise Recht.

Wie bereits angedeutet ist das Jahr vor der Geburt des Kindes relevant.

Sofern das Kind also 2013 auf die Welt kommt, ist das Einkommen aus 2012 teilweise von bedeutung.

Es gilt dann aber nicht das gesamte Jahre 2012, sondern die letzten 12 Monate vor der Geburt, wo dann ein Teil aus 2012 herienfällt.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedneheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2013 | 14:43

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