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Bargeldschenkung an Nichte in Canada

18. August 2022 12:08 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Ich möchte meiner Nichte in Canada einen Geldbetrag in Höhe von 250.000 Euro schenken. meine Nichte lebt seit mehr als 40 Jahren in Canada, hat aber noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Muss ich oder meine Nichte in Deutschland Schenkungssteuer zahlen? soviel mir bekannt ist fällt in Canada keine Steuer an.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei Schenkungen unterliegen die Beschenkten die Schenkungssteuer. Zahlt der Schenker allerdings die Schenkungssteuer, stellt dies einen zusätzlichen steuerpflichtigen Erwerb dar.

ihre Nichte ist in der BRD nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber beschränkt steuerpflichtig.

Sie müssen die Schenkung hier anmelden und die Steuer wird dann festgelegt.

Tun Sie das nicht, haften Sie für die Schenkungssteuer.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 19. August 2022 | 12:14

ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Nichte angeheiratet ist. Wird sie gleichbehandelt?
Also die Schwiegertochter meiner Schwester.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. August 2022 | 16:35

Ihre Nichte wird steuerrechtlich als Dritte behandelt (Steuerklasse III). Der Freibetrag beträgt 20.000€.

Wesentlich ist der Umstand, dass die deutsche Staatsbürgerin ist.

Höhere Beträge werden mit einer besonders hohen Schenkungssteuer von 30% belegt.

Durch die Schenkungssteuer soll verhindert werden, dass Erbschaften verlagert werden, wodurch zu große steuerrechtliche Lücken entstünden, bzw. die Erbschaftssteuer gänzlich umgangen werden könnte. Deshalb ist eine erneute Schenkung nach 10 Jahren möglich.

Aber Ihre Nichte ist ja nicht Ihre Erbin.

Gem. § 516 BGB sind Zuwendungen, aufgrund der jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert als Schenkung definiert, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, dass diese Zuwendung ohne Gegenleistung erfolgt.

Eine sofort vollzogene Schenkung wird als Handschenkung bezeichnet. Zu ihrer Wirksamkeit ist keine Form einzuhalten. Als Handschenkungen gelten z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke.

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