Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich mich mehrmals als Selbständiger von den Banken diskriminiert fühle und jetzt überlege ich, wie ich gegen die Banken vorgehe.
Innerhalb von 3 Jahren habe ich versucht um eine Kredit oder Dispolimit von der Postbank bzw. Sparkassen zu bekommen.
Obwohl ich eine unbefristete Bezahlung von den Firmenkunden erhalte. Jedes mal bekomme ich eine Mahnung, da mein Konto in kürzesten Zeit nicht überziehen darf.
Es ist schon unverschämt, dass ich immer wieder Mahnungen an den verschiedenen Anbietern zahlen.
Ich habe auch die betreffenden Anbietern gebeten, dass Sie ab Ende des Monats abbuchen sollen.
Von den betreffenden Anbietern bekam ich eine Mitteilung, dass Sie wegen Buchführung nicht ändern können.
Nun überlege ich, ob ich eine Schadenersatzklage gegen die Postbank anstrenge.
Ein Beweis ist, dass meine Frau bei Ihrem festen Gehalt (über 700 EURO) trotzdem eine Dispolimit von der Postbank erhalten hat.
Ich dagegen bekomme trotz mehr Gehalt als bei meiner Frau von der Postbank keinen Dispolimit.
Kann man gegen Postbank eine Klage einreichen wegen Diskriminierung der Selbständigen einreichen?
Auf eine positive Rückantwort würde ich mich freuen.
Sie werden aus meiner Sicht kein rechtliches Argument gegen die Handhabung der Banken haben. Richtig ist, daß die Banken bei Selbständigen mit der Vergabe von Krediten zurückhaltender sind. Dies liegt einfach in der Tatsache begründet, daß Selbständige oftmals keine Sicherheiten zu Beginn Ihrer Tätigkeit anbieten können.
Ein Angestellter erhält ein regelmäßiges und nachvollziehbares Gehalt. Mit diesem Betrag kann die Bank rechnen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Handeln der Bank nachvollziehbar.
Es gibt seitens der Banken auch keine Verpflichtung einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Warum sollte die Ablehnung eines bestimmten Spielraumes dann diskriminierend sein? Die Banken sind wegen der unbbestrittenen wirtschaftlich schwierigen Lage äußerst zurückhaltend.