Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Ein entsprechender Anspruch gegen die Bank hängt davon ab, ob Ihnen die Rendite seitens der Bank garantiert wurde. Hierbei ist entscheiden, was in dem Anlageprospekt für den betreffenden Rentenfonds steht bzw. ob Ihnen dies von dem Bankmitarbeiter bei dem Beratungsgespräch zugesichert wurde. Demnach wären hier die Anlageprospekte auf eine entsprechende Garantieerklärung zu prüfen.
Nach Ihren Angaben wurde Ihnen die Renditezusage schriftlich von der Bank zugesagt, so dass ein entsprechender Anspruch besteht, auch wenn in dem betreffenden Prospekt eine solche Garantie nicht gegeben wurde.
Hierbei haben Sie Anspruch auf die betreffende Rendite nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Anlage. Insoweit sollten Sie vorab prüfen, für welchen Zeitraum Ihnen eine entsprechende Renditezusage gegeben wurde. Ist die Renditezusage unbefristet für jedes Jahr seitens der Bank abgegeben worden, sollten Sie die Bank schriftlich nach Ablauf des ersten Anlagejahres auf die Auszahlung der Rendite hinweisen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren und eine Vertragsstrafe besteht dann nicht.
Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Depoteröffnung, des Kapitalverlustes, der Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen besteht bei Geltendmachung des negativen Interesse, d.h. die Bank Sie so zu stellen hat, als wäre das Anlagegeschäft nicht abgeschlossen worden.
Ich denke, dass Sie mit der Geltendmachung der vereinbarten Rendite besser fahren.
Im Ergebnis sollten Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung der Rendite, allerdings unter Berücksichtigung der Anlagezeit bei der Bank schriftlich einfordern. Soweit die Bank hierauf nicht oder ablehnend reagiert, empfehle ich einen Kollegen vor Ort mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Sehr geehrter Herr Schröter,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Wir hatten in der Zwischenzeit mehrfache Gespräche mit den Mitarbeitern der Bank. Die Ergebnisse sind leider nicht so berauschend:
Die ursprüngliche Renditezusage war ein schriftlicher, persönlicher "Anlagevorschlag" mit der benannten "Rendite: ca. 6,5 %" und einem monatlichen Entnahmeziel in Höhe von 800 EUR.
In den Gesprächen mit der Bank wurde zugegeben, dass das Renditeziel wegen der momentanen Wirtschaftskrise nicht erreicht werden kann und es wurde vorgeschlagen, aus der Anlage auszusteigen. Die Bank bietet einen Kulanzbetrag an, wir sollen auf alle Rechte verzichten, dürfen mit niemandem reden und müssen das Geld bei der betreffenden Bank anlegen. Verkaufs- und Neukauf-Kosten würden zu Lasten der Bank gehen.
Haben wir ein maximales Ergebnis erreicht? Gerne würden wir diese Situation mit einem Kollegen von Ihnen in/um München besprechen.
In welcher Fachrichtung sollte Ihr Kollege spezialisiert sein? Wo finden wir entsprechen Adressen von qualifizierten Anwälten?
Vielen herzlichen Dank + mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
aufgrund Ihrer Angaben scheint Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bank als sehr aussichtsreich. Insoweit sollten Sie auf die vertragliche Zusage zunächst bestehen. Hier läßt sich im Verlaufe der Verhandlung mit Unterstützung eines Kollegen ein besseres Ergebnis erzielen.
Allenfalls sollten Sie abwägen, ob Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, da diese neben dem anfänglichen Kostenaufwand auch Zeit und Nerven investieren müssen.
Bei der Suche nach einem Kollegen sollten sich am Bank- und Börsenrecht im Speziellen und Wirtschaftsrecht im Allgemeinen orientieren.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom