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Bank sperrt Kpl.guthaben wg. Orderscheck?

20. Juli 2005 13:59 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Hallo, meine Direktbank sperrt das Guthaben meines Tagesgeldkontos (tgl. verfügbar) wg. der Einreichung eines amerikanischen Orderschecks. Das Guthaben ist weiter über neunzigfach (!!) so hoch wie der Wert des Schecks (kleinerer dreistelliger Betrag). Ich kann jedoch keine Überweisungen mehr tätigen mit der Begründung, daß die technisch nicht möglich sei (Risiko des Rücklaufes des Schecks!). Eine Beschwerde bei der Kundendienstltr. blieb ohne Erfolg - was könnte ich tun?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Auslandsbanken schreiben Orderschecks oft nicht sofort bei Einreichung (E.v. - Eingang vorbehalten) gut, sondern erst nach erfolgter Einlösung durch die bezogene Bank. Daher sind längere Laufzeiten bis zur Gutschrift auf dem Konto des ausländischen Scheckeinreichers möglich. Die Regellaufzeit bis zur Gutschrift beträgt in diesem Fall ca. ein bis drei Wochen.

Dies kann jedoch Ihr übriges Guthaben nicht beeinflussen und Sie dürfen darüber frei verfügen.

Setzen Sie der Bank eine Frist (1-2 Tage) innerhalb derer eine Klärung herbeigeführt wird und drohen Sie mit Strafanzeige wegen Unterschlagung. Schreiben Sie am besten gleich an den Vorstand der Bank.

Sollte dies nicht helfen, haben Sie natürlich die Möglichkeit der Klage aber dies würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2005 | 14:22

Hallo Hr. Kah,
sowohl die Strafanzeige als auch die Klage würde viel zu lange dauern. Könnte ich eine einstweilige Verfügung beantragen??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juli 2005 | 17:36

Soweit Sie wesentliche nachteile befürchten und deshalb eine schnelle vorläufige Regelung erfolgen muss, können Sie im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Bank vorgehen. Wenden Sie sich dazu am besten an das örtliche Amtsgericht. Dort wird man Ihnen behilflich sein.

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