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Bank hat gekündigt - muss ich etwas tun, und falls ja, was?

25. Juni 2021 20:26 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Zusammenfassung

Die Bank hat nach Einzahlungen an ein Online-Casino Konten gekündigt, hat man etwas zu befürchten?

Banke behalten sich das Recht vor, Konten ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Ein negativer Schufaeintrag ist nicht wahrscheinlich. Es kann sein, dass ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt und Anzeige erstattet wird.

Die letzten 14 Tage habe ich mehrere Einzahlungen über bis zu 500 Euro bei online-Casinos getätigt (insgesamt mehrere Tausend Euro). Leider so gut wie alles verloren, d.h. eine Rückgutschrift erfolgte nur in geringem Maße. Meine Bank hat mir nun mein Privat- und Geschäftskonto als auch die damit verbundene Kreditkarte fristgerecht gekündigt.
Meine Frage: Was habe ich zu befürchten? Negativer Schufa-Eintrag? Verdachtsanzeige? Kündigung des Immobilienkredits, der aber bei einer anderen Bank besteht (mit Grundschuld-Eintrag) und immer pünktlich bedient wird? Wie kann ich dem am besten vorbeugen?
Vielen Dank.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Banken behalten sich in den AGB regelmäßig das Recht vor, Girokonten und Kreditkarten ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Ein negativer Schufaeintrag ist nur bei Umständen zu befürchten, die auf eine negative Bonität schließen lassen. Die Kontokündigung kann jedoch auch andere Gründe haben, sodass nicht zwangsläufig mit einem Schufaeintrag zu rechnen ist.

Eine Strafanzeige wird die Bank bei einem Verdacht auf Geldwäsche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erstatten. Ob ein solcher Verdacht vorliegt, ist Tatfrage. Das bloße Spielen auf Online-Casinos dürfte diesen Verdacht jedoch nicht begründen. Klassischerweise handelt es sich um Fälle von Bareinzahlungen auffälliger Summen u.ä., bei denen ein Geldwäscheverdacht besteht.

Eine Kündigung des Immobiliendarlehens haben Sie nicht zu befürchten. Diesen darf die Bank nur beI Zahlungsverzug oder anderen bedeutenden Pflichtverletzungen kündigen.

Es besteht für Sie an dieser Stelle ausgehend von der Sachverhaltsschilderung aus rechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Sollten Sie eine Strafanzeige erhalten oder einen negativen Schufaeintrag verzeichnen, so empfehle ich jedoch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


- Rechtsanwalt -

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