Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit ich dies Ihren Ausführungen richtig entnehme, ist der Umstand der nicht vorhandenen Balkontüre ggf. auf Ihr Verhalten zurückzuführen, da Sie ausführen, dass für diese Ihre eigene Haftpflichtversicherung zahlen soll.
Dessen ungeachtet stellt der Umstand, dass aktuell dort eine OSB Platte "eingebaut" ist und diese undicht ist, zudem die Außentemperaturen nicht wirksam abwehren kann und der Vermieter diesen Zustand trotz Aufforderung nicht beseitigt, einen Zustand dar, der Sie zu einer MInderung der Miete gem. § 536 BGB berechtigt.
Berechnungsgröße für die Höhe der Minderung ist zunächst die im Mietvertrag vereinbarte und geschuldete Miete. Allgemein verbindliche Kriterien für die Bewertung von Mängeln zur Festlegung der Höhe der Minderungsquote sind nicht existent.
Welche Herabsetzung der Miete angemessen ist, richtet sich nach der aktuellen Rechtsprechung nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der Schwere des Mangels, dem Grad und der Dauer der Tauglichkeitsminderung, dem Absinken auf den Mindeststandard bzw. dessen Unterschreiten und der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (vgl. etwa: OLG Celle, Urteil vom 19.10.1994 - Az. 2 U 216/93).
Es erfolgt dann eine angemessene Herabsetzung der Miete proportional zur Tauglichkeitsminderung durch Schätzung eines proportionalen Abschlags.
In Ihrem Fall ist die Funktionsfähigkeit der Türe nicht mehr gegeben, der Balkon nicht nutzbar, Undichtigkeit gegeben und die mangelnde Isolierung führt zu nicht hinnehmbaren Temperaturen.
In vergleichbaren Fällen haben Gerichte hier eine Minderungsquote von 15 bis zu 20 % als angemessen bezeichnet , so dass ich Ihnen in Ihrem Fall einen Betrag von 20 % wegen der Kumulation der Folgen des Mangels als Minderung anrate.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
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