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Bagatellschaden beim Ausparken, jetzt Vorwurf Fahrerflucht

| 13. Juli 2016 17:13 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Norman Schulze

Gestern beim Ausparken habe ich bei einem hinter mir einem nicht regulär parkenden Transporter den Fußtritt unten neben einer Anhänger-Kupplung übersehen und zerkratzt. Ich selbst habe eine große Delle in der Stoßstange. Da das auf einem Krankenhausgelände passierte wo ich arbeite, bin ich kurz ausgestiegen, hab keinen Schaden am anderen Fahrzeug gesehen und ein paar Meter weitergefahren, dann aber gleich ein paar Meter um die Ecke geparkt, da ich dachte, dass man mir dann Fahrerflucht vorwerfen könnte. Zusätzlich bin ich im 8. Monat schwanger und hatte mich erschrocken und Kreislaufprobleme bekommen, sodass ich mich erst beruhigen musste. Hatte während des Parkens Einsicht auf den Transporter und hab erstmal gewartet und gleich an der Pforte des Krankenhauses angerufen und den Schaden gemeldet, meine Daten hinterlegt und sie gebeten einmal zu recherchieren ob sie wissen wo der Halter im Haus unterwegs sein könnte, damit ich ihn informieren kann. Nach ca 30 min kam keine Rückmeldung, auch am Transporter erschien niemand. Ich bin dann nochmal ausgestiegen und hab Fotos gemacht. Ich bin täglich im Krankenhaus und habe einen eigenen Parkplatz (ausgewiesen mit Diensthabender Neurologe, es gibt nur einen). Da ich zwischen 2 Krankenhäusern vormittags pendle und ich zeitlich zurückmusste, bin ich nach 30 min losgefahren. Ich habe eine Telefonnummer dienstlich in beiden KH, die auch der Pforte bekannt sind. An eine polizeiliche Meldung hab ich bei dem Bagatellschaden und da ich im KH bekannt bin ehrlicherweise nicht gedacht.
Am nächsten Tag war ich wieder vormittags im KH, eine Rückmeldung habe ich weder von der Pforte noch auf meinen Telefonen gehabt. Auf dem Foto des Unfallautos hab ich dann durch die aufgedruckte Werbung eine Nummer erkannt und wollte mich bei dem Geschädigten im Lauf des Vormittags vor Ablauf von 24h melden, ob der Schaden für ihn tatsächlich relevant ist. Um ca 10 Uhr bin ich wieder losgefahren, wurde dann aber rasch von der Polizei verfolgt und angehalten, mit dem Vorwurf der Fahrerflucht. Personalien wurden aufgenommen. Jetzt ist ein Strafverfahren anhängig. Den Geschädigten hatte ich dann gegen 11 Uhr telefonisch informiert, aber leider weil nur ein Angestellter am Telefon war, nicht persönlich gesprochen. Meine Versicherung ist informiert, der Geschädigte hat sich nicht bei mir gemeldet, weder auf meinem Privat- noch auf meinem Diensttelefon. Ob der Kratzer am Fußtritt überhaupt einen relevanten Schaden verursacht hat, weiß ich nicht.
Nun meine Frage: in ein paar Wochen bekomme ich ja Post von der Staatsanwaltschaft um mich nochmal dazu zu äußern. Letztlich finde ich den Vorwurf der Fahrerflucht sehr weit ausgelegt, da ich erstens auf einem ausgeschilderten Parkplatz stehe, meine Identität allen vor Ort bekannt war und ich zusätzliche Daten wie Telefon und Kennzeichen hinterlassen hatte und gewartet habe. Ich war weiterhin auf dem Gelände, nur vor Schreck und aufgrund meiner körperlichen Einschränkung hab ich ein paar m entfernt geparkt um einen Moment zur Ruhe zu kommen. Würden Sie mir daher empfehlen einen Anwalt einzuschalten? Oder würde das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt? Danke und beste Grüße

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

Würden Sie mir daher empfehlen einen Anwalt einzuschalten? Oder würde das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso eingestellt?

Ich kann Ihnen im vorliegenden Fall nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn im Hinblick auf die strafrechtliche Seite, aber auch im Hinblick darauf, dass Ihnen auch Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis drohen können, ist ein solcher Vorwurf nicht zu unterschätzen.

Ich kann Ihnen daher nicht versprechen, dass das Verfahren „sowieso" eingestellt wird, denn die Strafverfolgungsbehörden reagieren recht sensibel auf solcherlei Verstöße. Zudem können weder Sie noch ich eindeutig sagen, in welchem Umfang ein Schaden eingetreten ist.

Sie sollten sich anwaltlich unterstützen lassen beim Vortrag zur Sache. Er kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und durch frühzeitigen Kontakt zur Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass das Verfahren, wenn auch gegen Auflagen, eingestellt wird.

Ich möchte abschießend zudem darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.

Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze

Rückfrage vom Fragesteller 13. Juli 2016 | 17:48

Können Sie mir einen Anwalt in Hamburg der dies betreuen könnte empfehlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juli 2016 | 21:22

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

die örtliche Nähe ist zwar ein Vorteil, aber keine zwingende Notwendigkeit.
Bedauerlicherweise darf ich über die Nachfragefunktion aber auch grundsätzlich keinen Kollegen weiterempfehlen, selbst wenn ich einen Überlick über Kollegen in Hamburg hätte.

Mit freundlichen Grüßen
N. Schulze

Bewertung des Fragestellers 13. Juli 2016 | 21:39

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