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Bafög für meinen Enkel / Meister nach 3 jähriger Ausbildungszeit

10. Januar 2022 08:55 |
Preis: 25,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Zusammenfassung

Fragen zum Vermögensfreibetrag beim sogen. Meister-BaföG

Ich möchte meine ETW verkaufen. VW/Kaufpreis € 150.000,--.
Mein Enkel möchte diese für später erwerben - momentan kann er noch bei seinen Eltern wohnen.
Allerdings muss er die ETW finanzieren. In diesem Fall zählt das Objekt sicherlich nicht zum Vermögen meines Enkels, wenn er den Darlehensvertrag nachweist. Die Wohnung ist zur Zeit noch vermietet u. die Vermietung bleibt weiterhin
vorerst erhalten. Kann er Bafög beantragen/ ist er trotz der beliehenen ETW förderberechtigt ??
mfG

11. Januar 2022 | 12:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vermögensfreibetrag beträgt nach § 17a AFBG für das sogen. Meister-Bafög 45.000,00 €. D.h. wenn nach Abzug des Kredits vom tatsächlichen Wert der Wohnung ein Vermögen von unter 45.000,00 € vorhanden ist, dann steht die Wohnung als Vermögen dem Bezug von Bafög nicht entgegen. Gegebenenfalls mindern die Mieteinnahmen das monatl. BaföG, wenn die Einnahmen monatl. nach Abzug von Steuern etc. 290,00 € übersteigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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