Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Kindergeld bleibt bei der Berechnung des Bafög-Fördersatzes außer Betracht. Es wird für das Bafög nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung des zu zahlenden Unterhalts wird das Kindergeld eines Volljährigen aber in voller Höhe vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle in Abzug gebracht, denn dieses Kindergeld steht ja dem Kind zu und erhöht dessen Einkünfte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 23.09.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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23.09.2019
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12:38
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht