Ab nächstem Semester werde ich anfangen zu studieren und habe vor Bafög zu beantragen. Durch den Bafögrechner wurde der Höchstsatz für ein elternunabhängiges Bafög ermittelt!
Parallel dazu habe ich vor in eine Immobilie zu investieren. Sprich einen Kredit von 100.000 € bei der Bank aufzunehmen, um eine Wohnung zu kaufen. Die Tilgung des Kredites und der Zinsen, soll durch die monatlichen Mietkosten der Mieter geleistet werden.
So werden lediglich die monatlichen Raten abbezahlt und ich werde davon praktisch kein Geld zur Verfügung haben, dass mir im Alltag zur Verfügung steht..
Meine Frage ist: wird mir das Bafög gewehrt bzw. ausbezahlt, wenn ich einen Kredit von 100.000€ aufnehme, um in eine Wohnung zu investieren?
Wie soll ich am besten vorgehen, um das bafögunterstützte Studium und die Investition zu realisieren?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich richtet sich die Vermögensanrechnung nach § 29 BAföG:
nach Abs. 1 gilt:
Zitat:
(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
für den Auszubildenden selbst 7.500 Euro
für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 Euro (2.3001) Euro),
für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 Euro (2.3001) Euro).
Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.
Hilfreich für Sie könnte dabei Abs. 3 sein:
Zitat:
(3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.
Es könnte z.B. eine unbillige Härte sein, wenn eine Immobilie für den Bewilligungszeitraum nicht verwertet werden kann oder eine Verwertung völlig unwirtschaftlich wäre. Dann würde das über die Freibeträge hinausgehende Vermögen ebenfalls anrechnungsfrei bleiben.
Auf Grundlage Ihrer Angaben sehe ich allerdings eher das Problem, dass Sie entweder nicht über genügend Eigenkapital und Einkommen verfügen, um eine solche Immobilie zu erwerben. Oder aber, dass Sie soviel Eigenkapital und Einkommen habe, dass Sie letztlich ohnehin keinen BAföG-Anspruch hätten, weil Ihr Vermögen anrechenbar wäre oder Ihr Einkommen zu hoch ist.
Problematisch könnte außerdem sein, dass auch die Mieteinnahmen grundsätzlich als Einkommen zu behandeln sind.
Am ehesten halte ich es in Ihrer Situation für realistisch, dass eine selbstgenutzte Immobilie in angemessener Größe mit dem BAföG vereinbar ist.