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Autoverkauf privat-Händler

| 3. September 2012 18:45 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich habe mein Auto (8J., 150000km, VW Touran) für 3700€ an einem Autohändler verkauft.
Im Vertrag steht: "gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung..."
Ich habe erwähnt, dass das Auto bei längeren Strecken Kühlmittel benötigt.
Der Händler hat nach 10 Tage angerufen - der Motor hat einen Schaden, laut VW kommen Kosten in Höhe von 2600€.
Das Auto hatte Service im Mai und alles war OK. Der Mechaniker meint auch, der Motor war OK.
Muss ich jetzt für den Schaden haften?
Vielen Dank!
AneMari

3. September 2012 | 19:12

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nein, Sie werden für den Schaden nicht haften müssen. Die Gewährleistung wurde vorliegend wirksam ausgeschlossen. Der Käufer kann demnach Schadensersatzansprüche nur dann geltend machen, wenn er Ihnen nachweisen kann, dass Sie von dem Mangel, der zum Defekt des Motors führte, Kenntnis hatten und ihm diesen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Dieser Beweis ist ohnehin nur schwierig zu führen; vorliegend kommt hinzu, dass nach der noch nicht lange zurück liegenden Serviceuntersuchung keine Fehler erkennbar waren und Sie in dem Mechaniker einen potentiellen Zeugen haben, der dies bestätigen kann.

Sollte der Verkäufer daher den Schaden von Ihnen ersetzt verlangen, sollten Sie dies ablehnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion. Sollten Sie gegenüber dem Verkäufer weiterführende anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. September 2012 | 22:08

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