Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Nein, Sie werden für den Schaden nicht haften müssen. Die Gewährleistung wurde vorliegend wirksam ausgeschlossen. Der Käufer kann demnach Schadensersatzansprüche nur dann geltend machen, wenn er Ihnen nachweisen kann, dass Sie von dem Mangel, der zum Defekt des Motors führte, Kenntnis hatten und ihm diesen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Dieser Beweis ist ohnehin nur schwierig zu führen; vorliegend kommt hinzu, dass nach der noch nicht lange zurück liegenden Serviceuntersuchung keine Fehler erkennbar waren und Sie in dem Mechaniker einen potentiellen Zeugen haben, der dies bestätigen kann.
Sollte der Verkäufer daher den Schaden von Ihnen ersetzt verlangen, sollten Sie dies ablehnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion. Sollten Sie gegenüber dem Verkäufer weiterführende anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
3. September 2012
|
19:12
Antwort
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