Für eine Dienstleistung im Internet wurde mit einem Anbieter ein Vertrag abgeschlossen, der Sonderkonditionen (reduzierter Preis gegenüber Listenpreis) enthält.
In der monatlichen Dauerrechnung steht, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Weiter unten in der Dauerrechnung steht dann, dass der Vertrag nicht zu den bisherigen Konditionen verlängert wird, sondern zu den regulären lt. Listenpreis.
Kann ich in diesem Fall von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen oder ist eine solche Vertragsgestaltung ggf. sittenwidrig? Hier wird dem Kunden ja zunächst vorgemacht, dass die Kosten wie bisher sind. Tatsächlich kommt auf den Kunden aber eine 80% Preiserhöhung zu!
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Vertrag
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt verstehe ich so, dass bereits bei Abschluss des (subventionierten/rabattierten) Vertrags die von Ihnen beschriebenen Klauseln vereinbart waren. Damit war bereits bei Vertragsschluss vereinbart, dass für das erste Jahr ein rabattierter Preis gelten sollte, während ab dem zweiten Jahr der „normale" Preis anzuwenden war. Damit handelt es sich um keine Preiserhöhung, die zu einem Sonderkündigungsrecht führen kann, so dass es bei dem von Ihnen angeführten ordentlichen Kündigungsrecht verbleibt. Auch sehe ich keine Anhaltspunkte für einen Wucher. Ein solcher würde nur dann in Betracht kommen, wenn der künftige Preis den marktüblichen Preis um ca. 100% übersteigen würde. Auf den Unterschied zwischen rabattiertem und normalem Preis kommt es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit dagegen nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.