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Automat. Aufzugschachtentlüftung

3. Mai 2013 12:13 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Tamas Asthoff

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe in meinem Neubau eine automatische Aufzugschachtentlüftung installieren lassen. Der Aufzug befindet sich in einem Privathaus, die Türen des Aufzugs öffnen sich zum Esszimmer, Schlafzimmergang usw..
Zur Erstellung des Angebotes wurden bei einem Vor-Ort-Termin die Räume besichtigt und ein schriftliches Angebot erstellt.
Im Angebot ist nichts vermerkt, dass die Anlage einen permanenten Ton verursacht, ich wurde auch nicht mündlich darauf hingewiesen.
Nun ist die Anlage installiert und es ist im gesamten Gebäude in allen 4 Stockwerken in allen Räumen ein pfeifendes Geräusch eines Ventilators zu vernehmen.
Nachträglich wurde mir nun mitgeteilt, dass die Anlage einen Geräuschpegel von 40 dB verursacht und durch Schalldämmmaßnahmen auf 30 dB reduziert werden kann.
Da ich dieses permanente Geräusch nicht akzeptieren will und kann, wurde mir diese Nachrüstung von Schalldämmmaßnahmen angeboten, wobei ich allerdings die Kosten in Höhe von € 1000.- übernehmen soll.
Ein Ausbau der Anlage wurde mir ebenfalls angeboten, allerdings verbleiben mir hierbei Kosten, da ich für die Montage der Anlage einen Aufzugführer zur Verfügung stellen musste, was Kosten in Höhe von € 600.- für mich verursacht hat. Diese Kosten möchte die Firma nicht erstatten.
Die Firma behauptet, mir eine funktionstüchtige Anlage geliefert zu haben.
Meiner Meinung nach ist die Anlage nicht funktionstüchtig, da ich in einem privaten Wohnhaus (wo ich sehr viel Geld für schalldämmende Fenster ausgegeben habe) keine störenden Schallquellen akzeptieren kann. Insofern müsste ich die Anlage ausschalten, was die Funktionstüchtigkeit außer Kraft setzt.

Habe ich das Recht auf eine kostenlose Nachrüstung der Schalldämmmaßnahmen auf zumindest 30 dB?

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für die gestellte Frage.

Die rechtliche Einschätzung ist von mehreren Faktoren abhängig, und leider nicht ganz so eindeutig zu beantworten, wie Sie es sich vieleicht wünschen.

Nach § 633 I BGB hat der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Frage ist, ob das Pfeifen einen Sachmangel darstellt.


Dies ist nach § 633 Abs. 2 Nr. 2 nicht der Fall, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.Es geht im Kern also darum, ob das Pfeifen "Stand der Technik" ist, also ob es unumgänglich ist und Sie es bei Werken gleicher Art erwarten können, oder ob z.B.minderwertige Bestandteile eingebaut worden sind. Danach alleine ist zu beaurteilen, ob es sich um einen Mangel handelt. Dies kann im Ernstfall nur ein Gutachter beurteilen, da es sich nicht um eine Rechtsfrage handelt. In solchen Fällen empfielt es sich vorab, bei mehreren Unternehmern anzufragen, ob der Einbau einer Aufzugschachtentlüftung zwangsläufig mit einem Lärmpegel von 40 db verbunden ist.Ist dies nicht der Fall, kann die Sache mangelhaft sein, so dass Sie einen Anspruch auf (kostenlose) Nachbesserung haben. Ist das Störgeräusch bei Anlagen gleicher Art üblich, wird man es so hinnehmen müssen- aber gerade in der jetztigen Zeit von verbreitet leiselaufenden Lüftern tendiere ich zu der Annahme, dass ein Mangel vorliegen kann. Dies müssten Sie durch einen Vergleich mit anderen Aufzugschachtentlüftungssystemen ermitteln. Sollte es der Fall sein, hätten Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung- fordern SIe den Unternehmer dann unter Fristsetzung zur Nachbesserung auf.Ebenfalls denkbar wäre eine Vertragspflichtverletzung bei Vertragsabschluss, wenn man Sie nicht über die hohe Geräuschbelastung aufgeklärt hat.


Übrigens kann ich Ihr Problem gut nachvollziehen. Ich hatte erst letztes Jahr am eigenen Leib gespürt, wie es ist, einen permanenten Pfeifton aus Aufzugsschächten/Versorgungsrohren wahrnehmen zu müssen. Es ist niemandem zu wünschen...

Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Astho

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