Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage.
Die rechtliche Einschätzung ist von mehreren Faktoren abhängig, und leider nicht ganz so eindeutig zu beantworten, wie Sie es sich vieleicht wünschen.
Nach § 633 I BGB
hat der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Frage ist, ob das Pfeifen einen Sachmangel darstellt.
Dies ist nach § 633 Abs. 2 Nr. 2 nicht der Fall, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.Es geht im Kern also darum, ob das Pfeifen "Stand der Technik" ist, also ob es unumgänglich ist und Sie es bei Werken gleicher Art erwarten können, oder ob z.B.minderwertige Bestandteile eingebaut worden sind. Danach alleine ist zu beaurteilen, ob es sich um einen Mangel handelt. Dies kann im Ernstfall nur ein Gutachter beurteilen, da es sich nicht um eine Rechtsfrage handelt. In solchen Fällen empfielt es sich vorab, bei mehreren Unternehmern anzufragen, ob der Einbau einer Aufzugschachtentlüftung zwangsläufig mit einem Lärmpegel von 40 db verbunden ist.Ist dies nicht der Fall, kann die Sache mangelhaft sein, so dass Sie einen Anspruch auf (kostenlose) Nachbesserung haben. Ist das Störgeräusch bei Anlagen gleicher Art üblich, wird man es so hinnehmen müssen- aber gerade in der jetztigen Zeit von verbreitet leiselaufenden Lüftern tendiere ich zu der Annahme, dass ein Mangel vorliegen kann. Dies müssten Sie durch einen Vergleich mit anderen Aufzugschachtentlüftungssystemen ermitteln. Sollte es der Fall sein, hätten Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung- fordern SIe den Unternehmer dann unter Fristsetzung zur Nachbesserung auf.Ebenfalls denkbar wäre eine Vertragspflichtverletzung bei Vertragsabschluss, wenn man Sie nicht über die hohe Geräuschbelastung aufgeklärt hat.
Übrigens kann ich Ihr Problem gut nachvollziehen. Ich hatte erst letztes Jahr am eigenen Leib gespürt, wie es ist, einen permanenten Pfeifton aus Aufzugsschächten/Versorgungsrohren wahrnehmen zu müssen. Es ist niemandem zu wünschen...
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Astho
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