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Autofahrer provoziert Unfall und zeigt Stinkefinger

| 10. Oktober 2019 14:11 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


15:24

Vor etwa einer halben Stunde fuhr ich auf eine Kreuzung zu. Von rechts kam ein blauer Mercedes Kombi Mann mit Schnauzbart. Ich sah den Mann zu spät sodass ich ihm die "Vorfahrt genommen habe". Daraufhin fuhr er absichtlich stark dich auf mich zu als er von rechts kam. Danach folgte er mir und fuhr in der 30er Zone weiter dicht auf mich ca. 50 Cm Abstand. Ich bog daraufhin links ab. Ich schaute nach Hinten und er zeigte mir den Stinkefinger.

Was sollte ich tun? Ist es ratsam gar nichts zu machen weil ich ihm die Vorfahrt genommen habe aus Versehen? Muss ich bei einer Anzeige mit Bußgeld rechnen weil ich versehentlich ihn nicht vorbeigelassen habe? Er war alleine im Auto und ich auch! Aussage gegen Aussage? Was ist der Rat das Kenneichen weiss ich auch.

10. Oktober 2019 | 14:43

Antwort

von


(1622)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

was Sie tun sollten, weiß ich nicht.

Eine Möglichkeit ist, nichts zu tun.

Theoretisch könnte der Herr Sie anzeigen und Sie müssten mit einem Bußgeld rechnen.

Sie können Herrn auch anzeigen wegen Nötigung und Beleidigung.

So kann es sein, dass sie "bestraft" werden (25 € + Gebühren und Auslagen), er aber auch sogar wegen einer Straftat/zweier Straftaten.

Er müsste Sie und Sie müssten ihn (aus einer Vorlage verschiedener Lichtbilder) wiedererkennen.

Eine Aussage gegen Aussage -Situation gibt es in Bußgeld-/Strafsachen nicht. Es genügt eine glaubhafte Aussage eines Zeugen und sei es auch der Geschädigte.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Oktober 2019 | 15:02

Sehr geehrter Herr Eichhorn.

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Darf ich verstehen dass ich max. und im schlimmsten Fall mit allem drum und dran ca. 30,- Euro zahlen muss und sonst nichts passiert?
Darf ich außerdem entnehmen, dass wenn ich zahlen muss er auch strafrechtlich "dran ist" und wenn ich kein Bußgeld erhalte ihm dann auch nichts "passiert"?

Danke für Ihre Rückantwort.

MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Oktober 2019 | 15:24

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ja, ca. 30 €, eventuell als Verwarngeld auch nur 25 €.

Es gibt keinen Automatismus oder irgendeine Wechselbezüglichkeit. Es könnte auch sein, dass nur einer von Ihnen belangt wird.

Sie können mit Ihrer Anzeige auch noch 2 1/2 Monate warten.
Drei Monate nach der Tat verjährt nämlich die Vorfahrtssache.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. Oktober 2019 | 08:31

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Sehr schnell geantwortet vielen Dank.


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