Sehr geehrter Ratsuchender,
mit dem Protokoll haben Sie eigentlich nichts in der Hand, wenn nicht die Schäden ganz genau und detailliert festgehalten sind und - jetzt kommt der springende Punkt - nicht festgehalten ist, dass die Schäden ABSCHLIESSEND festgestellt sind.
Andernfalls kann der Gegner noch mit allem Möglichen um die Ecke kommen, was angeblich durch den Rempler passiert, aber vor Ort noch nicht entdeckt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Vielen Dank! Schäden sehr detaliert festgehalten. Rückfrage: ABSCHLIESSEND ??? was bedeutet das ? muss dieses WORT drin stehen, oder eine formlose Formulierung wie "Das ist der gesamtschaden von HR...." reiccht?
Der von Ihnen zitierte Satz ist schon mal gut. Gesetz und Rechtsprechung verlangen von juristischen Laien nie, dass Sie die juristisch exakten Formulierungen verwenden. Es reicht, wenn klar ist, was gemeint ist. Insofern haben Sie da einen für Sie günstigen Satz drinstehen.