Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

AutoLacksch b. Parken gemacht,ohn

| 11. Februar 2005 16:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht



Im Parkhause, beim parken. Beschädigt wurde von mir hintere lakierte Stoßstange (aus Plastik, glaube ich) durch Reiben der Plastik-Seitenstreifen meines Autos. Schaden: Lackabauf der_Fäche 4x1cm, keine weitere Schaden, da wie gesagt, beide Teile aus Plastik. Den (NUR) Schadenumfang haben wir zwei malprotokolliert, unterzeichnet.
Weder Polizei noch Gutachter war dabei, Zeugen hatten wir nicht in Anspruch genommen. der Besitzer wirkte sehr verschwiegen.
Mein Kfz-Mech und Versicherer sagen: werde möglicherweise das 3 bis 5 fache zahlen (bis 750,- ???), falls Besitzer die Lage ausnutzt, unbeschadet vom Protokoll.
!!! Frage: was habe ich mit dem Protokoll in der Hand? wenn möglich: mit Verweisen auf Paragraphen (812, 249 BGB kenne ich).

zur Zeit noch weder Kostenvoranschalg noch Rechnung; mündlich vereinbart: ich bekomme Rechnung nach Haus zugeschickt. Besitzer ist mir unberechenbar.
Daher werde ich noch Frage eistellen. Habe hier mich umgeschaut, denke einfache Frage für 3 minuten, aber, falls Frage mehr als 10,- kosten soll - direkt sagen wieviel.
zunächst mal: was habe ich mit dem Protokoll in der Hand?

Sehr geehrter Ratsuchender,

mit dem Protokoll haben Sie eigentlich nichts in der Hand, wenn nicht die Schäden ganz genau und detailliert festgehalten sind und - jetzt kommt der springende Punkt - nicht festgehalten ist, dass die Schäden ABSCHLIESSEND festgestellt sind.

Andernfalls kann der Gegner noch mit allem Möglichen um die Ecke kommen, was angeblich durch den Rempler passiert, aber vor Ort noch nicht entdeckt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. Februar 2005 | 16:51

Vielen Dank! Schäden sehr detaliert festgehalten. Rückfrage: ABSCHLIESSEND ??? was bedeutet das ? muss dieses WORT drin stehen, oder eine formlose Formulierung wie "Das ist der gesamtschaden von HR...." reiccht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Februar 2005 | 16:59

Der von Ihnen zitierte Satz ist schon mal gut. Gesetz und Rechtsprechung verlangen von juristischen Laien nie, dass Sie die juristisch exakten Formulierungen verwenden. Es reicht, wenn klar ist, was gemeint ist. Insofern haben Sie da einen für Sie günstigen Satz drinstehen.

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Verweise auf Paragrafe etc. fehlten, war dieses mal aber nicht notwendig.

"