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Auto zerstört Wärmepumpe vor dem Haus

10. September 2025 18:32 |
Preis: 47,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Meine 10J. alte Wärmepumpe (vor dem Haus) wurde durch ein Auto-Unfall (Handbremse nicht richtig angezogen) vollständig zerstört. Das Auto schoss durch meinen Garten und hat die Wärmepumpe voll getroffen.
Die Kfz-Versicherung hat die Kostenvoranschläge erhalten - jedoch lässt sie sich mit der Bearbeitung eine Menge Zeit und die Kosten für eine Neue möchte Sie wohl auch nicht vollständig bezahlen.
Zudem haben wir seit über einer Woche kein warmes Wasser und der Herbst naht.
Was kann ich tun
1. damit ich (und meine Kinder) zeitnah wieder warm duschen bzw. heizen kann?
2. eine "neue" Wärmepumpe (vollständig) bezahlt bekomme?

10. September 2025 | 20:49

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Leider sind die Bearbeitungszeiten bei den Versicherungen oft sehr lang.

In Ihrem Fall ist davon auszugehen, dass die Versicherung die Kostenvoranschläge an einen Gutachter weiterleitet, der diese dann prüft (und meist einiges kürzt).

Am Ende müssen Sie leider mit der Erkenntnis leben, dass Ihnen die Versicherung keine vollständige neue Wärmepumpe bezahlen wird. Sie haben nur Anspruch auf den sog. Wiederbeschaffungswert bzw. Zeitwert, d.h. den Wert der Wärmepumpe vor dem Unfall. Hier kommt es also mit entscheidend darauf an, von welcher Lebensdauer man ausgeht.

Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, sich anwaltlich vertreten lassen. Die Kosten (zumindest aus dem Regulierungswert) muss die Versicherung tragen.

Im Übrigen können Sie versuchen, durch telefonische Nachfrage ggf. dafür zu sorgen, dass die Sache nicht liegenbleibt, wobei das nicht bei jeder Versicherung hilft.

Ansonsten müssen Sie sich letztlich für eine Wärmepumpe entscheidende- wenn die Versicherung bis dahin nicht zahlt - etwaige Finanzierungskosten mit als Schaden geltend machen.

"Zwingen" kann man die Versicherung am Ende leider nur durch eine Klage.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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