Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob die Mieter bei Auszug renovieren und die Tapeten abreißen müssen, läßt sich ohne Prüfung des Mietvertrages nicht feststellen. Grundsätzlich spricht vieles dafür, daß sie das nicht müssen. Es kommt aber auf den genauen Vertragstext an. Außerdem ist wichtig, ob die Wohnung bei Einzug renoviert war und ob mit dem Vermieter eine Individualvereinbarung ausgehandelt wurde, oder ob sämtliche Regeln auf vorformulierten Klauseln des Vermieters beruhen. Auch der Zustand der Mietsache ist wichtig zu wissen.
Eine pauschale und verbindliche Aussage, welche Verpflichtungen bestehen, ist daher auf der Grundlage Ihrer Angaben nicht möglich.
Gerne nehme ich aber eine konkrete Prüfung vor. Ich werde Ihnen dazu ein Angebot unterbreiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht