Sehr geehrte Rechtberatende,
meine Tochter zieht aus ihrer Wohnung aus.
2 Klauseln stehen im Mietvertrag:
1. Renovierung einzelner Zimmer nach festgelegter Anzahl von Jahren
2. Bei Auszug Zahlung der abgewohnten Zeit - z.B. 33% des Angebotspreises einer Fachfirma.
(sind diese Klauseln nicht mittlerweile ungültig?)
1 Wand ist türkis tapeziert, 1 Wand ist dunkelrot tapeziert.
Mein Ansinnen war, die beiden Wände weiß zu tapezieren, Schraubenlöcher in der Küchenwand zu verspachteln und mit dem Makler über den Erlass der letzten Monatsmiete zu verhandeln, damit seine Handwerker während des Auslaufens der Kündigungsfrist den Boden richten können.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Renovierungsklauseln mit starren Fristen sind nach der Rechtsprechung unzulässig. Ihre Tochter muss daher nicht renovieren.
Die Wände müssten jedoch in neutraler Farbe gestrichen werden. Die von Ihnen angedachte Vorgehensweise erscheint mir daher optimal.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.