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Auszug: Vermieter will Boden von uns entfernt haben

| 11. Juli 2005 22:37 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Auszug aus Mietwohnung mit Standardmietvertrag:
Unser Vermieter äusserte sich derart, das von unserem Vormieter gefliester DielenBoden und gefliestes Bad von uns wieder in den ursprünglichen Zuszand versetzt werden sollte, falls nicht ordnungsgemäss verlegt. Mit dem Vormieter existiert hierüber speziell keine Vereinbarung, ausschliesslich die Schlüssel und ein paar Schränke haben wir von ihm ohne Abstand erhalten (schriftlich),
kann der Vermieter die Entfernung der Fliesen/Kacheln verlangen? Wir sind doch nicht für die Umbauarbeiten unserer Vormieter verantwortlich, zumal wir keine Übergabe mit dem Vermieter protokolliert haben und diese Fliesen nicht gelegt haben?

Bitte ausführlich auf die Kacheln eingehen, dies brennt am meisten.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Vermieter kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie die Fliesen vom Boden und an den Wänden des Bades entfernen.

Sie haben die Wohnung so zurückzugeben, wie sie diese von Ihrem Vermieter vertragsgemäß übernommen hatten. Wurde in ihrem Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass sie die von Ihrem Vormieter angebrachten Fliesen zu entfernen und insoweit den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen haben, trifft Sie dazu auch keine Verpflichtung. Der Vermieter kann also dann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie das Bad in den "ursprünglichen Zustand" zurückversetzen. Denn grundsätzlich hat Ihnen Ihr Vermieter die Wohnung mit dem Bad in seinem jetzigen Zustand mit der dort vorhandenen Ausstattung vermietet. Das hat zur Folge, dass er von Ihnen auch nur die Rückgabe der Wohnung mit dieser Einrichtung verlangen kann.

Das Fehlen eines Übergabeprotokolls bei Ihrem Einzug ändert an dieser rechtlichen Bewertung nichts. Es wäre sicherlichim Interesse des Vermieters gewesen, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, um den Zustand des Bades bei Wohnungsübergabe festzuhalten. Denn er muss, wenn er nun einen anderen Zustand des Bades verlangt, notfalls dessen vermeintlichen Ursprungszustand bei Wohnungsübergabe beweisen können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiter helfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Ingo Kruppa
Rechtsanwalt
www.kruppa-ruprecht.de

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juli 2005 | 22:52

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
wir stehts mit dem Dielenboden, den der Vormieter gekachelt hat?
Der Vermieter steht auf dem Standpunkt, das der Vormieter uns die Schlüssel übergeben hat, würde er uns hier in die Pflicht nehmen können?

Danke im Voraus für die Antwort!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juli 2005 | 23:01

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der Umstand, dass Sie von dem Vormieter die Schlüssel erhalten haben, ändert nichts an der rechtlichen Würdigung. Die Wohnung wurde Ihnen vom Vermieter einschließlich des gefliesten Dielenbodens überlassen. In diesem Zustand ist die Wohnung zurückzugeben. Sie sind also nicht verpflichtet, die Kacheln vom Dielenboden zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen


Ingo Kruppa
Rechtsanwalt
www.kruppa-ruprecht.de

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