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Auszahlung der Geschwister

| 5. Mai 2019 12:39 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Haus 1999 Notariell überschrieben. 60000 Euro investiert bis 1998. Vater 2012 verstorben.Bis dahin weitere 60000 Euro investiert. Mutter ewiges Wohnrecht.Haus 200000 € wert.Schwester keine Auszahlung nötig.Bruder fordert Auszahlung.Wieviel € muss ich zahlen?

5. Mai 2019 | 13:25

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Bruder kann bei der Schenkung einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, 2325/2326 BGB. Die Frist des 2325 Absatz 3 BGB gilt hierbei nicht, da ein Wohnrecht eingetragen wurde, sodass der volle Wert zur Berechnung gelangt und keine Abschmelzung vorgenommen wird.

Allerdings ist dieser mit 80.000 Euro anzunehmen, da Sie 120.000 selbst investiert hatten.

Ihr Bruder erbt gesetzlich 1/3, sodass Sie 26.666,66 Euro auszuzahlen hätten.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Mai 2019 | 14:14

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Der Anwalt hat mir sehr geholfen.Jetzt weiß ich wie ich dran bin.Sehr gute Arbeit.Werde Euch weiter empfehlen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Mai 2019
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ANTWORT VON

(3567)

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