ich habe ein Jobangebot für Ende dieses Jahres in den VAE angenommen und möchte nun mit meiner Familie dorthin auswandern. Das Angebot ist (vorerst) befristet auf 3 Jahre, sodass wir bis jetzt nicht wissen, wann und ob wir in absehbarer Zeit zurück nach Deutschland kommen.
Ich halte in meinem Namen noch eine kleine Eigentumswohnung (NRW), bei der ich aktuell auch gemeldet bin.
--- Aktuelle Lage
Im Rahmen meiner bisherigen Recherche bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass meine Familie und ich uns hier in Deutschland abmelden sollten und unseren 'Lebensmittelpunkt' offiziell in den VAE aufbauen, um eine steuerliche Belastung durch Deutschland zu vermeiden.
Laut meines derzeitigen Verständnisses führt dies allerdings bei Besitz einer Eigentumswohnung zu weiteren Schwierigkeiten und wie immer finde ich den deutschen Gesetzeswahnsinn nur schwer verständlich.
--- Frage(n)
Was muss ich konkret beachten, wenn ich diese Eigentumswohnung nicht verkaufen möchte? Ganz im Gegenteil, ich möchte, dass meine Eltern in diese einziehen und dementsprechend dort gemeldet sind. Dies ist aber jetzt kein 'vermieten' per-se. Ist dies möglich, dass ich mich dort komplett abmelde und meine Eltern dort wohnen lasse, ohne dass ich irgendwelche Gesetze missachte und wenn dies nicht ohne ein Zutun realisierbar ist, was muss ich erledigen, damit dies möglich wird?
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Ihre Steuerpflicht endet grundsätzlich mit dem Wegzug und der Abmeldung aus Deutschland.
In Hinblick auf Ihre inländischen Eigentumswohnung bleiben Sie weiter steuerpflichtig, Sie müssen weiterhin die Grundsteuer bezahlen. Für Personen mit ausländischem Wohnsitz ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.
Wenn Sie aus Ihrem inländischen Eigentumswohnung Einkünfte erzielen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig und müssen eine Einkommensteuererklärung (beschränkte Steuerpflicht) abgeben. Diese ebenfalls beim Finanzamt Neubrandenburg.
Sie können die Wohnung Ihren Eltern unentgeltlich überlassen oder die Wohnung an Ihre Eltern vermieten. In beiden Fällen sollten Sie einen Nutzungsvertrag (bzw. Mietvertrag) mit Ihren Eltern schließen, damit Ihre Eltern einen Nachweis der Wohnberechtigung haben, gerade auch in Hinblick auf die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Mehr müssen Sie tatsächlich nicht machen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.