Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Erlauben Sie mir zuvor jedoch den Hinweis, dass es sich hier um eine Ersteinschätzung handelt, die eine persönliche Beratung in der Regel nicht zu Ersetzen vermag.
Wie ich den geschilderten Sachverhalt verstehe, beabsichtigen Sie lediglich eine zeitlich begrenzte Reise in die USA. Einem derartigen Urlaub steht ein anhängiges Ermittlungsverfahren regelmäßig nicht entgegen, jedenfalls dann nicht, wenn dies vorher mit den Ermittlungsbehörden abgestimmt ist. Sie sollten sich diesbezüglich also in jedem Fall vor der Reise an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden, um den Eindruck zu vermeiden, Sie wollen sich dem Verfahren entziehen.
Hinsichtlich der Einreise ist eine konkrete und belastbare Antwort allerdings, wie bereits von Ihnen vermutet, schwierig zu geben.
Zunächst einmal müssen Sie, wie Ihnen bekannt sein wird, mindestens 3 Tage vor der Reise den ESTA Fragebogen zur Einreise in die USA ausfüllen. In diesem wird nach meinem Kenntnisstand nur nach Verurteilungen und Festnahmen gefragt. Insoweit käme das Ermittlungsverfahren überhaupt nicht zur Sprache.
Dies kann allerdings eine dahingehende Frage bei der Einreise kaum verhindern. Beantworten Sie diese dann wahrheitsgemäß, kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass man Ihnen die Einreise noch gestattet. Machen Sie hier falsche Angaben, hätte das ggf. ein Ermittlungsverfahren und weitere Konsequenzen in den USA zur Folge.
Zwar dürfte die bloße Einleitung des Verfahrens den amerikanischen Behörden nicht direkt zur Kenntnis gelangen. Gleichwohl bietet es sich natürlich an, diesen Punkt ebenfalls mit der Staatsanwaltschaft vorzubesprechen, an die Sie sich ja ohnehin wenden sollten.
Die Beendigung des Verfahrens noch vor Reiseantritt wäre natürlich für Sie ideal.
Ob dies möglich ist, kann anhand der mitgeteilten Informationen leider nicht abschließend beurteilt werden.
Wenn eine Hauptverhandlung erforderlich wird, klappt dies sicher nicht.
Sofern es sich aber bei den Vorwürfen um ein leicht auszuräumendes Mißverständnis handelt, oder aber eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit, oder gegen Auflagen in Betracht kommt, wäre dies jedenfalls nicht gänzlich ausgeschlossen.
Zur weiteren Einschätzung und Klärung dieser Möglichkeiten sollten Sie sich dringend an einen Strafverteidiger wenden. Diesem wird es möglich sein, kurzfristig mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen und zu prüfen, ob hier ein zweckmäßiger Weg zu finden ist. Sollten Sie sich dazu entscheiden bietet es sich trotz der gebotenen Eile an, zunächst gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen.
Sofern Sie hingegen auf die Hilfestellung eines Anwalts verzichten wollen, sollten Sie sich wie dargelegt an die Zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Das Aktenzeichen können Sie mitunter bereits bei der Polizei erfragen.
Sofern es nicht gelingt, das Verfahren vor der Reise zu beenden und wenn Ihnen das Risiko, am Flughafen abgewiesen zu werden zu hoch ist, könnten Sie sich diesbezüglich bei der amerikanischen Botschaft erkundigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
und Strafverteidiger Matthias Düllberg, Rechtsanwalt
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