Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ausreise beim abgelaufenem Aufenthaltstitel

11. Februar 2022 07:39 |
Preis: 60,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag

Ich habe eine Frage bzgl. der Ausreise aus Deutschland im Falle eines abgelaufenen Visums und bin dankbar für Ihre Antworten.

Es geht um einen Verwandten von mir aus Vietnam. Sein Visum wurde wegen Beschäftigung einer Ausbildung in Deutschland erteilt. Er hat im Juni 2020 aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung abgebrochen. (Ärztliche Diagnose liegt vor). Wegen seiner Erkrankung und der Covid-Situation hat er keine andere Beschäftigung gesucht, auch hat er wegen der schwierigen Situation der Einreise in Vietnam nicht versucht, nach Vietnam zurück zu kehren. Sein Visum ist im April 2021 abgelaufen. Er hat zurzeit keinen festen Wohnsitz. Nun ist die Situation der Einreise in Vietnam momentan gelockert worden, er kann problemlos Flugticket kaufen und er entscheidet sich für eine baldmöglichste Rückkehr.

Meine Frage: wie soll er rechtlich und praktisch vorgehen, bevor er das Flugticket bucht und nach Vietnam zurück fliegt? Muss er vorhin zu einer Behörde gehen, um sich über seinen abgelaufenen Aufenthaltstitel zu melden? Wenn ja, welche Behörde soll das sein? Welche Konsequenzen drohen ihm? Muss er mit irgendeiner (Geld-)Strafe rechnen?

Herzlichen Dank
MfG
Julianne Le

11. Februar 2022 | 08:15

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist in der Tat empfehlenswert, wenn Ihr Verwandter sich bei der zuständigen Ausländerbehörde meldet und seinen Wusch auf Ausreise bekundet. Hierbei ist die Ausländerbehörde zuständig, bei der er zuletzt den Aufenthaltstitel erteilt bekommen hat. Hierbei wird ihm eine sog. Grenzübertrittbescheinigung (GÜB) erteilt. Diese bestimmt die Ausreisefrist. Mit einer solchen dürfte die Ausreise unproblematisch sein. Wenn er jetzt einfach so ausreist, könnte passieren, dass ihn die Bundespolizei am Flughafen festsetzt und eine Entscheidung der Ausländerbehörde abwartet. Diese könnte ihn sodann ausweisen und eine Einreisesperre verhängen. Dies wäre kein gutes Szenario.

Bei der Vorsprache bei der Ausländerbehörde sollte er Gründe benennen, weshalb er nicht vorher ausgereist ist. Dies wäre durch Vorlage der ärztlichen Atteste sowie Ausführungen zu der Unmöglichkeit der Ausreise aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zu belegen. Sollte ein atypischer Fall vorliegen, sieht die Ausländerbehörde in der Regel von etwaigen Strafen oder Strafverfahren ab.

Er sollte den Flugticket kaufen, wenn er die GÜB hat. Dann kann er sich an dem Ausreisedatum orientieren, Vorher empfehle ich ihm kein Ticket zu kaufen. Die GÜB muss er dann der Bundespolizei am Flughafen vorlegen. Diese füllt sie aus und schickt sie selbst zurück an die Ausländerbehörde. Es häufen sich die Fälle, dass die Bundespolizei die GÜB aber nicht bearbeitet. In diesem Fall müsste er zur Deutschen Botschaft in Vietnam und sie dort abgeben.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

(421)

Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Ausländerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER