Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist in der Tat empfehlenswert, wenn Ihr Verwandter sich bei der zuständigen Ausländerbehörde meldet und seinen Wusch auf Ausreise bekundet. Hierbei ist die Ausländerbehörde zuständig, bei der er zuletzt den Aufenthaltstitel erteilt bekommen hat. Hierbei wird ihm eine sog. Grenzübertrittbescheinigung (GÜB) erteilt. Diese bestimmt die Ausreisefrist. Mit einer solchen dürfte die Ausreise unproblematisch sein. Wenn er jetzt einfach so ausreist, könnte passieren, dass ihn die Bundespolizei am Flughafen festsetzt und eine Entscheidung der Ausländerbehörde abwartet. Diese könnte ihn sodann ausweisen und eine Einreisesperre verhängen. Dies wäre kein gutes Szenario.
Bei der Vorsprache bei der Ausländerbehörde sollte er Gründe benennen, weshalb er nicht vorher ausgereist ist. Dies wäre durch Vorlage der ärztlichen Atteste sowie Ausführungen zu der Unmöglichkeit der Ausreise aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie zu belegen. Sollte ein atypischer Fall vorliegen, sieht die Ausländerbehörde in der Regel von etwaigen Strafen oder Strafverfahren ab.
Er sollte den Flugticket kaufen, wenn er die GÜB hat. Dann kann er sich an dem Ausreisedatum orientieren, Vorher empfehle ich ihm kein Ticket zu kaufen. Die GÜB muss er dann der Bundespolizei am Flughafen vorlegen. Diese füllt sie aus und schickt sie selbst zurück an die Ausländerbehörde. Es häufen sich die Fälle, dass die Bundespolizei die GÜB aber nicht bearbeitet. In diesem Fall müsste er zur Deutschen Botschaft in Vietnam und sie dort abgeben.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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